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Totalrevision Bau- und Nutzungsordnung



Das Mitwirkungsverfahren startet im Februar 2024

Der Gemeinderat hat die Entwürfe der Nutzungsplanung an einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 30. Januar 2024 präsentiert. Am 19. Februar 2024 startet das 30-tägige Mitwirkungsverfahren. Geplant ist, die neue Bau- und Nutzungsordnung an der Gemeindeversammlung vom November 2025 zur Abstimmung zu bringen.

Aktueller Stand

  • Februar 2024: Die­ öffent­liche Mitwirkung dauert vom 19. Februar bis 19. März 2024. In­ dieser­ Phase ­können alle­ Einwohnerinnen­ und Einwohner unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch Rückmeldungen ­und Vorschläge­ zur Nutzungsplanung machen.
  • Januar 2024: Die neuen Entwürfe des Bauzonenplans, des Kulturlandplans­ sowie­ der­ Bau­­- und­ Nutzungsordnung­ wurden am Dienstag, 30. Januar in der neuen Turnhalle präsentiert­ (Einladung, Präsentation).­
  • Dezember 2023: Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember die Unterlagen zuhanden der Kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
  • Oktober 2023: Die Spezialkommission hat die Entwürfe zuhanden des Gemeinderates verabschiedet.
  • September 2023: Die Resonanzgruppe hat die erarbeiteten Unterlagen gesichtet und beraten.
  • Juni 2023: Die Spezialkommission hat die erarbeiteten Unterlagen an bisher drei Sitzungen beraten. Dabei hat sich gezeigt, dass noch Abstimmungen zwischen den Arbeitsgruppen nötig sind, bevor die Planungsunterlagen zuhanden der Resonanzgruppe verabschiedet werden können.
  • März 2023: Die Arbeiten in den Arbeitsgruppen konnten wieder fortgesetzt werden.
  • 2022: Nachdem wir durch Corona gestoppt worden waren und die Arbeiten in den Arbeitsgruppen aussetzen mussten, wurden die grundlegenden Dokumente den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.
  • 2020 bis 2022: Zwangspause aufgrund Corona-Pandemie.
  • September 2019: Die Mitwirkungsverfahren zum REL und KGV wurden durchgeführt.
  • Juni 2018: Die Kommission und die Arbeitsgruppen, bestehend aus 43 gut durchmischten Einwohnerinnen und Einwohnern, wurden im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 19. Juni 2018 über die Ausgangslage und die Ziele des Projekts informiert und arbeiten Vorschläge aus.
  • November 2017: Am 30. November 2017 wurde die Totalrevision der BNO von der Gemeindeversammlung gutgeheissen und der entsprechende Kredit bewilligt.

Ausgangslage

In den letzten 15–20 Jahren haben sich die räumlichen Verhältnisse und die Zukunftsperspektiven verändert: Die Anzahl Einwoh­ner/-innen stieg in den letzten 20 Jahren um rund 20%. Die unüber­bauten Flächen von rund 11,8 ha (2015) machen noch etwas über 12% der Bauzone aus, wovon sich mehr als zwei Drittel in den Wohnzonen befinden. Die Bau- und Nutzungsvorschriften sind daher zielgerichtet auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit hin zu überprüfen sowie die neuen gesetzlichen Aufträge zur Innenentwicklung zu erfüllen.

Die Gemeinde hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Vor allem die Nachfrage nach Wohnraum ist nach wie vor hoch. Mit der Revision der Nutzungsplanung will der Gemeinderat mit Bezug auf das Leitbild «Zäme i d Zuekunft» eine massvolle Entwicklung unter Wah­rung ihrer Qualitäten und ihrer Identität ermöglichen:
  • Der Lebensraum von Bergdietikon soll sich nachhaltig entwickeln.
  • Die wertvolle Natur- und Kulturlandschaft soll gehegt werden.

Drei Phasen

Das umfangreiche Projekt ist in drei Phasen unterteilt. In der ersten Phase, die Mitte 2019 abgeschlossen werden konnte, wurden die strategischen Fragen unter Einbezug der Bevölkerung beantwortet. Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) und der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) sind die zentralen Grundlagen für die Nutzungsplanung. Das REL befasst sich mit dem Standort- und Entwicklungspotenzial unserer Gemeinde, definiert die kurz- und mittelfristigen Aktivitäten und sichert ein verträgliches, qualitativ hochwertiges Wachstum in unserer schönen Region. Im KGV werden einerseits die Ziele der Verkehrsentwicklung festgelegt, andererseits wird aufgezeigt, wie die Verkehrskapazitäten mit der Siedlungsentwicklung abgestimmt werden können. Kurz: Es werden die Weichen für die Zukunft gestellt.

Auf dieser Grundlage basiert die zweite Phase: die Umsetzung in die Planungsinstrumente. Dabei sollen auch die neuen gesetzlichen Vorschriften in die Planungsinstrumente integriert und allfällig vorhandener Handlungsspielraum der Gemeinde definiert werden. In verschiedenen Arbeitsgruppen wird die neue BNO erarbeitet. Die Entscheidungskompetenz darüber, was in den Revisionsentwurf aufgenommen wird, liegt schliesslich beim Gemeinderat.

In einer dritten und letzten Phase werden die Entwürfe vorgestellt und die gesetzlich vorgesehenen Schritte wie öffentliche Mitwirkung, Vorprüfung beim Kanton sowie Verabschiedung der Planungsinstrumente durch die Gemeindeversammlung durchgeführt. 
 
 

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