Neues Antragsverfahren ab 1. März 2010 – Übergangsphase
Die aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).
Pass 10 und Kombiangebot (Pass 10 mit Identitätskarte)
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) kann ab sofort bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) beantragt werden. Eine Terminvereinbarung ist unerlässlich.
Bei der persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweiz. Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden). Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person bzw. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss. Anschliessend wird die Identität geprüft, die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen Daten erfasst und die Gebühr für den Ausweis einkassiert.
Es ist möglich, bei der Vorsprache ein digitales Foto mitzubringen, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht. Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht, wird durch das Passamt vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto nicht reduziert werden.
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Identitätskarte
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bis zum 29. Feb. 2012 bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Provisorischer Pass
In dringenden Fällen kann bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).