Zu den Hauptaufgaben des Gemeindesteueramtes zählt die Vorbereitung der Steuerveranlagungen und das Taxieren
der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern, ausserordentlichen Jahressteuern und Grundstückgewinnsteuern.
Das Steueramt eröffnet die Veranlagungsverfügungen und die Einspracheentscheide, führt das Protokoll der
Steuerkommission und das Steuerregister.