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Steuerbezug
Steuerbezug
Der Bezug der Einkommens- und Vermögenssteuern von Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinde erfolgt durch die Gemeinde,
ebenso die Grundstückgewinnsteuern und die Erbschafts- und Schenkungssteuern.
STAG: Servicelösung Steuerbezug
Die Gemeinde Bergdietikon beansprucht die von Kanton im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung angebotene
Servicelösung «Steuerbezug».
Die Dienstleistung bezieht sich auf die ordentlichen Steuern, die Jahressteuern, auf Kapitalabfindungen
und die Grundstückgewinnsteuern. Sie umfasst die Staats-, Gemeinde-, Kirchen-, Feuerwehr- und in Einzelfällen
die direkte Bundessteuer.
Verfalltag: Bis wann sind die geschuldeten Steuern zahlbar?
Die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern sind bis am 31. Oktober
des Steuerjahres zu bezahlen.
Alle übrigen Steuern sind bis zum Ende des übernächsten Monats nach der Zustellung der Veranlagung oder
der provisorischen Rechnung zu bezahlen.
Die Steuern werden sofort fällig und sind innert 30 Tagen nach der Zustellung der Rechnung oder Veranlagung zu bezahlen:
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bei Beendigung der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht in der Gemeinde; |
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bei der Konkurseröffnung und beim Abschluss eines Nachlassvertrages. |
Skonto: Skontotermin ist der 30. April des Steuerjahres
Für die Vorauszahlung periodisch geschuldeter Steuern bis zum 30. April des Steuerjahres wird ein Skonto
gewährt. Er berechnet sich auf dem bezahlten, höchstens aber auf dem rechtskräftigen veranlagten Steuerbetrag.
Als Zahlungsdatum gilt der Zahlungseingang der Steuern. Die Höhe des Skontos wird vom Regierungsrat für jedes
Kalenderjahr neu festgelegt.
Bei Bank- und Postvergütungen gilt der Skontotermin als eingehalten, wenn der Betrag spätestens am ersten Werktag
nach dem 7. Mai eintrifft. Bei ESR-Zahlungen der Servicelösung «Steuerbezug» und ist das
«Zahlungsdatum» auf der Gutschriftsliste massgebend.
| Kalenderjahr |
Skonto |
2007 |
0.75% |
2008 |
1% |
2009 |
1% |
2010 |
0.75% |
2011 |
0.5% |
Verzugszins und Vergütungszins
Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zum Verfalltag nicht bezahlt sind, wird ohne Mahnung
ein Verzugszins berechnet.
Zu Unrecht geforderte und bezahlte Steuern werden mit Vergütungszins zurückerstattet,
soweit nicht ein Skonto gewährt worden ist. Der Vergütungszins wird ab dem Datum der Zahlung berechnet.
| Kalenderjahr |
Verzugszins |
Vergütungszins |
2007 |
5.5% |
1.5% |
2008 |
6% |
2% |
2009 |
6% |
2% |
2010 |
5.5% |
1.5% |
2011 |
5.0% |
1.0% |
zur Seite des Steueramts
zur Liste der Verwaltungsabteilungen
http://www.bergdietikon.ch/pages/gemeindeverwaltung/abteilungen/steueramt/steuerbezug.php
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