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Steuerbezug

Steuerbezug

 
Der Bezug der Einkommens- und Vermögenssteuern von Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinde erfolgt durch die Gemeinde, ebenso die Grundstückgewinnsteuern und die Erbschafts- und Schenkungssteuern.
 

STAG: Servicelösung Steuerbezug

Die Gemeinde Bergdietikon beansprucht die von Kanton im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung angebotene Servicelösung «Steuerbezug».
Die Dienstleistung bezieht sich auf die ordentlichen Steuern, die Jahressteuern, auf Kapitalabfindungen und die Grundstückgewinnsteuern. Sie umfasst die Staats-, Gemeinde-, Kirchen-, Feuerwehr- und in Einzelfällen die direkte Bundessteuer.
 

Verfalltag: Bis wann sind die geschuldeten Steuern zahlbar?

Die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern sind bis am 31. Oktober des Steuerjahres zu bezahlen.
Alle übrigen Steuern sind bis zum Ende des übernächsten Monats nach der Zustellung der Veranlagung oder der provisorischen Rechnung zu bezahlen.
Die Steuern werden sofort fällig und sind innert 30 Tagen nach der Zustellung der Rechnung oder Veranlagung zu bezahlen:

•  

bei Beendigung der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht in der Gemeinde;

•  

bei der Konkurseröffnung und beim Abschluss eines Nachlassvertrages.

 

Skonto: Skontotermin ist der 30. April des Steuerjahres

Für die Vorauszahlung periodisch geschuldeter Steuern bis zum 30. April des Steuerjahres wird ein Skonto gewährt. Er berechnet sich auf dem bezahlten, höchstens aber auf dem rechtskräftigen veranlagten Steuerbetrag. Als Zahlungsdatum gilt der Zahlungseingang der Steuern. Die Höhe des Skontos wird vom Regierungsrat für jedes Kalenderjahr neu festgelegt.
Bei Bank- und Postvergütungen gilt der Skontotermin als eingehalten, wenn der Betrag spätestens am ersten Werktag nach dem 7. Mai eintrifft. Bei ESR-Zahlungen der Servicelösung «Steuerbezug» und ist das «Zahlungsdatum» auf der Gutschriftsliste massgebend.
 

Kalenderjahr     Skonto    

2006

0.75%

2007

0.75%

2008

1%

2009

1%

2010

0.75%

 

Verzugszins und Vergütungszins

Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zum Verfalltag nicht bezahlt sind, wird ohne Mahnung ein Verzugszins berechnet.
Zu Unrecht geforderte und bezahlte Steuern werden mit Vergütungszins zurückerstattet, soweit nicht ein Skonto gewährt worden ist. Der Vergütungszins wird ab dem Datum der Zahlung berechnet.
 

Kalenderjahr Verzugszins Vergütungszins

2006

5.5%

1.5%

2007

5.5%

1.5%

2008

6%

2%

2009

6%

2%

2010

5.5%

1.5%

 
 
 
 
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http://www.bergdietikon.ch/pages/gemeindeverwaltung/abteilungen/steueramt/steuerbezug.php

 




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