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26. Juli 2018

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Feuerverbot im Kanton Aargau erlassen

Im Kanton Aargau wurde per 26. Juli 2018, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern erlassen. Höhen- und 1.-August-Feuer sind mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt.

Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, ab Donnerstag, 26. Juli 2018, 12.00 Uhr für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 200 Meter zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.

Das Verbot ist notwendig, weil der Waldboden ausgetrocknet ist und sich die Brandgefahr erhöht hat. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

MERKBLATT Trockenheit und Feuer

MERKBLATT Verhalten bei Trockenheit

MEDIENMITTEILUNG Kanton Aargau


Bild: pixabay.com/skeeze

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