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27. Juli 2018

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Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Bergdietikon

Ab sofort gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet der Gemeinde Bergdietikon bis auf Weiteres ein absolutes Feuerwerksverbot und ein Feuerverbot im Wald sowie im Bereich von Waldrändern.

Der Kanton Aargau hat am 26. Juli 2018 aufgrund der grossen Trockenheit die Gefahrenstufe hinsichtlich von Waldbränden auf 4 (grosse Waldbrandgefahr) erhöht und für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot in Wäldern sowie im Abstand von 200 Metern zu Waldrändern erlassen.

Nach eingehender Analyse der Situation mit den Sicherheitsorganen wird per sofort für das ganze Gemeindegebiet von Bergdietikon zusätzlich ein Feuerwerksverbot erlassen. Das Abbrennen von Feuerwerk ist damit auf dem ganzen Gemeindegebiet untersagt.

Das Verbot gilt bis auf Weiteres bzw. bis zum Widerruf. Die Bevölkerung wird gebeten, sich strikt an das Verbot zu halten. Bei Nichtbeachten wird die Regionalpolizei einschreiten.

Für kontrollierte Grillfeuer im Siedlungsgebiet mit einem Abstand von mehr als 200 Metern zu Waldrändern gilt das Feuerverbot nicht. Auch bei solchen ist aber erhöhte Vorsicht geboten.

Allfällig weitergehende Anordnungen kantonaler Behörden bleiben vorbehalten.

Bild: pixabay.com

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