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20. April 2021

Vogelgrippe-Fälle bei Hausgeflügel

Im Nachbarland Deutschland wurde das Virus der Aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ordnet in Absprache mit dem kantonalen Veterinärdienst und anderen Kantonen vorbeugende Massnahmen an.

Das Virus ist nach heutigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich.

Die deutschen Behörden haben zur Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Gebieten Schutz- und Überwachungszonen verhängt. Das BLV erlässt für grenznahe Gebiete, die in diese Zonen fallen, vorbeugende Massnahmen. Diese sollen eine Einschleppung des Vogelgrippe-Virus verhindern und eine allfällige Ausbreitung unterbinden.

Neue Verordnung regelt zwei Hauptmassnahmen
In der Verordnung über Massnahmen zum Schutz der Hausgeflügelpopulation vor der Aviären Influenza und zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza regelt das BLV alle Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe.

Es handelt sich insbesondere um:
  • Festlegung von "geregelten Gebieten", in denen Tierverkehr
mit Geflügel verboten ist. (Für das Ein- und Ausstallen von Herden kann eine Ausnahmebewilligung bei der Kantonstierärztin beantragt werden.).

  • Als vorbeugende Massnahme ist auch der Export von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und Eiern sowie tierischen Nebenprodukten aus der gesamten Schweiz untersagt. Genauere Informationen sind der Verordnung des BLV zu entnehmen.

Das Exportverbot gilt bis mindestens 18. April 2021, die Massnahmen betreffend die geregelten Gebiete gelten bis mindestens 30. April 2021. Der kantonale Veterinärdienst informiert alle registrierten Geflügelhaltenden im geregelten Gebiet über die geltenden Vorschriften.

Meldepflichten für Geflügelhaltende
Alle Geflügelhaltenden (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Truten usw.), die noch nicht registriert sind, müssen sich bei der Landwirtschaft Aargau registrieren. Beim kantonalen Veterinärdienst müssen sich zudem Geflügelhaltende melden, die seit Anfang März 2021 lebendes Geflügel in Deutschland erworben haben. Alle Geflügelhaltenden sind aufgefordert, die bekannten Hygienemassnahmen einzuhalten und ihre Tiere genau zu beobachten. Zudem empfiehlt das BLV in den geregelten Gebieten den Auslauf von Geflügel auf den Aussenklimabereich zu beschränken.

Konsum weiterhin zugelassen
Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können gemäss BLV nach wie vor ohne Bedenken hinsichtlich der Vogelgrippe konsumiert werden. Eier und Geflügelprodukte dürfen in der Schweiz ohne Einschränkung verkauft werden.

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