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Tipps fürs Ausfüllen Ihrer Steuererklärung

Um Ihnen und der Abteilung Steuern die Arbeit zu erleichtern und Rückfragen zu reduzieren, finden Sie hier einige Tipps und Hinweise für die Steuererklärung

Bild: Adobe Stock
  • Reichen Sie alle nötigen Belege mit der Steuererklärung ein, prüfen Sie die Vollständigkeit vor dem Versand. Erfahrungsgemäss fehlen oft Dokumente, wenn alles elektronisch übermittelt wird. 
  • Bei den Liegenschaftsunterhaltskosten muss aus den Belegen hervorgehen, was ersetzt wurde. Das ist bei Kassenquittungen (Bauhaus, Landi, OBI usw.) oft nicht klar. Bitte geben Sie jeweils an, was Sie gekauft haben (die Bezeichnungen liefern häufig keinen Aufschluss über das Produkt) und wofür dieses verwendet wurde. Bei Rückfragen des Steueramts können Steuerpflichtige manchmal selber nicht mehr nachvollziehen, was sie genau gekauft haben. Bei grösseren Liegenschaftsunterhaltskosten sind Fotos vorher/nachher sehr hilfreich und erübrigen Rückfragen.
  • Das Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt (LUK), des Kantonalen Steueramts liefert viele Informationen rund um Ihr Eigenheim.
  • Auf der Homepage des Kantonalen Steueramts Aargau sind auch weitere Merkblätter und Informationen zu finden (Krankheitskosten und behinderungsbedingte Kosten, Kinderbetreuungskosten, Besteuerung von Kapitalzahlungen usw.
  • Oft wird eine aktuelle definitive Steuerveranlagung für verschiedene Bereiche des Lebens benötigt (bei Banken/Versicherungen für die Vergabe von Hypotheken, zur Berechnung von Prämienverbilligungen, Subvention der Kinderbetreuung usw.). Je früher Sie Ihre Steuererklärung einreichen, umso schneller haben Sie die definitive Veranlagung. Bitte beachten Sie, dass z. B. die Prüfung des Wertschriftenverzeichnisses ebenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.
  • Für Stockwerkeigentümergemeinschaften bieten wir, wie in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Nebenkostenabrechnung bei uns prüfen zu las-sen. So weiss jeder Eigentümer, welche Kosten er als Liegenschaftsunterhalt abziehen kann.
  • Support eTAX Aargau: 062 835 20 25, Support AGOV: 062 835 20 30
  • Die Wegleitung können Sie digital direkt abrufen: Wegleitung zur Steuererklärung 2025
  • Sollte die provisorische Steuerrechnung für das Steuerjahr 2026 nicht den effektiven Einkommens- und Vermögensverhältnissen entsprechen, können Sie eine Anpassung beantragen. Teilen Sie uns schriftlich (steueramt@bergdietikon.ch) die Angaben zu Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen mit oder füllen Sie das Hilfsblatt zur Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung aus und reichen uns dieses ein.
  • Für Ratenzahlungen, Einzahlungsscheine oder Stundungsgesuche wnden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.