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PetCard wird digital

Hundekontrolle 2026/2027

Bild: Adobe Stock

Gemäss Tierseuchenverordnung sind die Hundehaltenden verpflichtet, ihre Hunde in der nationalen Hundedatenbank Amicus zu registrieren. Mit der bisherigen Registrierungsbestätigung wurde eine physische PetCard ausgestellt, welche unter anderem bei einem Umzug zur Anmeldung in der neuen Gemeinde diente. Seit Anfang dieses Jahres wird die PetCard nicht mehr physisch ausgestellt. Stattdessen steht den Hundehaltenden neu die digitale ePetCard zur Verfügung. Diese wird automatisch aus der Hundedatenbank generiert und kann kostenlos über die App «animundo» genutzt werden. Daraus ergeben sich gleich mehrere Vorteile:

 

  •  direkte Verfügbarkeit auf dem Smartphone – keine physischen Dokumente mehr erforderlich;
  • einfache Verwaltung der Haustiere (Übersicht über Daten, Dokumente und Kontakte);
  • Meldungen wie beispielsweise Halterwechsel können direkt in der App vorgenommen werden.

Die App «animundo» bietet zudem zahlreiche weitere praktische Funktionen rund um das Haustier. Weitere Informationen finden sich unter www.animundo.ch.

Ersthundehaltende müssen sich weiterhin vorgängig bei der Abteilung Einwohnerdienste der Gemeinde melden, damit ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus erfasst werden können. Alternativ kann die Registrierung als Ersthundehalterin oder Ersthundehalter auch online über das Smart Service Portal erfolgen. Die Benutzerdaten werden anschliessend per E-Mail zugestellt. Die Registrierung des Hundes erfolgt danach durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt.

Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Bei Hunden aus dem Ausland ist die Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr in die Schweiz durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt überprüfen zu lassen. In beiden Fällen wird der Hund anschliessend durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt in der Hundedatenbank Amicus registriert.

Hundekontrolle 2026/2027

Im Mai 2026 wird die Hundetaxe 2026/2027 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen oder auch den Tod eines Hundes bis Ende April 2026 den Einwohnerdiensten unter Telefon 044 746 31 51 oder E-Mail einwohnerdienste@bergdietikon.ch sowie in der nationalen Hundedatenbank Amicus zu melden. Die Einwohnerdienste werden folglich die entsprechende Mutation im Register vornehmen, und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.

Hunde mit Gefährdungspotential

Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen.

Wichtige Änderungen seit 2024

Per 1. März 2024 trat die neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

  • Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
  • Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
  • Halbe Taxen entfallen: Es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt. Taxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig, unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) sind taxbefreit.
  • Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben sind taxbefreit.
  • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.

Hundekot bleibt ein Ärgernis

Bei der Gemeindeverwaltung mehren sich wieder Beschwerden über Verunreinigungen mit Hundekot. Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden dringend ersucht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde aufzunehmen und die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten «Robidog»-Anlagen zu benützen. Die Gemeinde dankt all jenen pflichtbewussten Hundehalterinnen und Hundehaltern, die sich an die Bestimmungen halten.