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Zwei Säulen tragen das Dach – das duale System im Aargau

Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz ruht auf zwei tragenden Säulen, die sich gegenseitig brauchen: einer pastoralen und einer staatskirchenrechtlichen. Die pastorale Seite verantwortet Glauben, Liturgie und Seelsorge; die staatskirchenrechtliche Seite sichert die materiellen Grundlagen und die Organisation. Dieses Miteinander – rechtlich verschieden, praktisch eng verzahnt – macht das Schweizer Modell einzigartig.

Zur pastoralen Säule: Das Gebiet des Kantons Aargau gehört zum Bistum Basel. Das Bistum ist in Regionen, Pfarreien und rund 100 Pastoralräume gegliedert. Mehrere Pfarreien arbeiten in einem Pastoralraum nach gemeinsamem Pastoralkonzept zusammen, getragen von Seelsorgeteams. Auf nationaler Ebene koordiniert die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) die Zusammenarbeit der Diözesen*.

Zur staatskirchenrechtlichen Säule: Die Kirchgemeinde bildet die Basis. Ihr Souverän sind die Stimmbürger. Die 92 Kirchgemeinden im Aargau bilden mit rund 185’000 Katholikinnen und Katholiken die Römisch-Katholische Landeskirche. Oberstes Organ ist die Synode (Parlament) mit 150 Mitgliedern; die Exekutive bildet der Kirchenrat. Die Landeskirche übernimmt überregionale Aufgaben und unterstützt die Kirchgemeinden vor Ort.

Wahlen und Zuständigkeiten sind klar geregelt: Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt. Die Stimmberechtigten wählen ihre Kirchgemeindebehörden und die Vertretungen in die kantonale Synode. Die Kirchgemeindeversammlungen beschliessen u. a. über Budget, Rechnung und Sachgeschäfte; das pastorale Leben selbst wird auf der kirchenrechtlichen Seite verantwortet.

Auf nationaler Ebene verbindet die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) die Landeskirchen und führt den strukturierten Dialog mit den Diözesen und der SBK, damit die beiden Rechtssysteme auch schweizweit gut zusammenspielen.

So bleibt das Dach stabil: Die pastorale Säule sorgt für Inhalt und Sendung, die staatskirchenrechtliche für Mittel und Rahmen. Beides gehört zusammen – im Alltag der Kirchgemeinden, Pfarreien und Pastoralräume ebenso wie in den Gremien von Landeskirche, SBK und RKZ. Und damit gilt auch kirchlich, was demokratisch selbstverständlich ist: Mitdenken und Mitentscheiden lohnt sich, denn jede Stimme zählt.

 

* Eine Diözese, auch Bistum genannt, ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk, der den Pfarreien übergeordnet ist. Geleitet wird eine Diözese durch einen Bischof. Bergdietikon gehört zur Pfarrei Christkönig Rudolfstetten-Bergdietikon, ist Teil des Pastoralraums am Mutschellen und der Diözese Basel.