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Brandschutz, Feuerschau, Feuerungskontrolle
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Funktion |
Zuständigkeit |
Aufgabenbereich |
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Brandschutzbeauftragter |
Rafael Breitschmid
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Der Brandschutzbeauftragte ist zuständig für den baulichen Brandschutz. Er erteilt die Brandschutzbewilligung und führt die entsprechenden Kontrollen durch, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde gehören. |
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Feuerschauer |
Rafael Breitschmid
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Der Feuerschauer führt in allen Gebäuden eine feuerpolizeiliche Baukontrolle durch, in denen ein- oder angebaute Feuerungsanlagen erstellt, umgebaut oder geändert werden. Er stellt Mängel fest und ordnet notwendige Anpassungen oder Massnahmen zur Brandverhütung an. |
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Feuerungskontrolleur |
Roland Schumacher
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Der Feuerkontrolleur kontrolliert die Abgase bei Öl- und Gasheizungen sowie beim Feuern mit Holz. Der Vollzug der in der Luftreinhalteverordnung (LRV) vorgeschriebenen periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen zwecks Einhaltung der Emissionsvorschriften obliegt der Gemeinde. Die amtliche Feuerungskontrolle findet im Turnus von zwei Jahren statt. |
Informationen
Brandschutz - Aargauische Gebäudeversicherung