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Brandschutz, Feuerschau, Feuerungskontrolle
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Funktion |
Zuständigkeit |
Aufgabenbereich |
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Brandschutzbeauftragter |
Rafael Breitschmid
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Der Brandschutzbeauftragte ist zuständig für den baulichen Brandschutz. Er erteilt die Brandschutzbewilligung und führt die entsprechenden Kontrollen durch, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde gehören. |
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Feuerschauer |
Rafael Breitschmid
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Der Feuerschauer führt in allen Gebäuden eine feuerpolizeiliche Baukontrolle durch, in denen ein- oder angebaute Feuerungsanlagen erstellt, umgebaut oder geändert werden. Er stellt Mängel fest und ordnet notwendige Anpassungen oder Massnahmen zur Brandverhütung an. |
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Feuerungskontrolleur |
Roland Schumacher
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Der amtlich gewählte Feuerungskontrolleur ist für die administrative Verwaltung der Feuerungsanlagen, die Durchführung ausstehender Messungen während der Kontrollperiode, die Festlegung von Sanierungsfristen sowie die technische Beurteilung von Beschwerden betreffend Emissionen und Immissionen zuständig. Dies gilt für Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 MW sowie für Holzfeuerungen mit einer Leistung bis 70 kW. Weitere Informationen: Feuerungskontrolle
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Informationen
Brandschutz - Aargauische Gebäudeversicherung