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Abstimmungen und Wahlen
Termine 2025
- 8. März 2026
- 14. Juni 2026
- 27. September 2026
- 29. November 2026
Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:
Voteinfo
Die App «VoteInfo» informiert Sie über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen und liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse. Erhältlich im App Store und bei Google Play.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in Bergdietikon Wohnsitz haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Das Stimmrecht berechtigt an Wahlen und Abstimmungen sowie an den Gemeindeversammlungen teilzunehmen.
Urnenöffnungszeiten
Für die persönliche und stellvertretende Stimmabgabe ist die Urne im Foyer des Gemeindehauses jeweils am Hauptwahl- bzw. Hauptabstimmungstag, das heisst jeweils am Sonntagmorgen von 9.30 bis 10 Uhr geöffnet. Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten der Verwaltung beim Gemeindehaus erfolgen.
Stellvertretung
Ehegatten dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
- Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer beliebigen Poststellen erfolgen.
- Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden.
- Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ende der festgelegten Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Wer brieflich stimmen will:
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis
- muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben; werden Stimm- oder Wahlzettel offen in das Antwortkuvert gelegt, so ist die Stimmabgabe ungültig.
- legt das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert
- klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Publikation der Resultate
Die kommunalen Resultate der Wahlen und Abstimmungen werden jeweils im Anschlagkasten beim Gemeindehaus sowie in der Limmattaler Zeitung publiziert. Die Resultate des Bundes sind unter www.admin.ch und die des Kantons unter www.ag.ch abrufbar.
Wahlbüro
Das Wahlbüro ist auf der Ebene der Gemeinde zuständig für sämtliche Wahlen und Abstimmungen von Bund, Kanton, Bezirk, Kreis und Gemeinde. Es überwacht die Stimmabgabe während der Urnenöffnungszeit und ist verantwortlich für die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel sowie die Erstellung des Wahl- oder Abstimmungsprotokolls. Im Weiteren erheben die Stimmenzähler bei den Einwohnergemeindeversammlungen die Abstimmungs- und Wahlergebnisse.
Weitere Informationen und Dienstleistungen / Rechtsgrundlagen
Auskünfte bei der Gemeindekanzlei Bergdietikon
- Verfassung des Kantons Aargau (KV)
- Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
- Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR)
- Unvereinbarkeitsgesetz (UG)
- Gesetz über die Einwohnergemeinden (GG)
- Verordnung über die Wahl des Nationalrates
- Kantonales Wahlbüro
- Schweizerische Bundeskanzlei