Navigieren in Bergdietikon

Todesfall – was ist zu tun?

Ist eine Person in einem Spital oder Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an die Gemeindeverwaltung direkt durch die Verwaltung des Spitals oder des Heimes.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen von in Bergdietikon wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, bei der Gemeindekanzlei vorzusprechen oder vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Bitte nehmen Sie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung im Original (nur wenn zu Hause verstorben) und das Familienbüchlein (wenn vorhanden) mit.

Über Feiertage ist ein Pikettdienst der Gemeindekanzlei eingerichtet, der unter 044 741 54 59 zu erreichen ist. An allen arbeitsfreien Tagen ist das Bestattungsinstitut Hans Gerber AG unter 052 355 00 11 erreichbar. Es steht Ihnen jedoch frei, ein beliebiges anderes Bestattungsinsititut zu beauftragen. Sie finden hier eine Liste mit weiteren Bestattungsunternehmen.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.