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Adressauskunft
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Aus Datenschutzgründen erteilt die Abteilung Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte.
Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Die Gebührt beträgt CHF 20.
Für eine Adressauskunft benötigt die Abteilung Einwohnerdienste folgende Unterlagen:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
Die Adressauskunft kann hier bestellt werden.