Inhaltsnavigation: Verwaltung
Ausweisverlust
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei einem beliebigen Polizeiposten angezeigt werden. Für die Beantragung eines neues Ausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
Schweizer Staatsangehörige (Verlust Identitätskarte)
- Orginal Verlustanzeige
- Identitäsausweis
Ausländische Staatsangehörige (Verlust Ausländerausweis)
- Original Verlustanzeige
- Reisepass oder Identitätskarte
Ausweise, deren Verlust gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörden abgegeben werden.