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Feuerungskontrolle

Feuerungsanlagen, die mit Heizöl, Gas oder Holz betrieben werden, unterliegen gemäss Artikel 13 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) der gesetzlichen Feuerungskontrolle. Gestützt auf § 30 Abs. 3 lit. b des Einführungsgesetzes zur Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung (EG UWR) vollziehen die Gemeinden nach den Weisungen der kantonalen Fachstelle die Vorschriften über den Umwelt- und Gewässerschutz bei Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 Megawatt sowie bei Holzfeuerungen bis 70 Kilowatt.

Für die verschiedenen Feuerungsanlagen gelten folgende gesetzliche Kontrollintervalle:

  • Ölheizungen = alle 2 Jahre (2026, 2028, 2030 usw.)
  • Gasheizungen = alle 4 Jahre (2028, 2032, 2036.usw.)
  • Holz-Zentralheizungen = alle 4 Jahre (erstmals 2026)
  • Einzelraumfeuerungen wie Cheminéeöfen, Schwedenöfen, usw. = alle 2 Jahre visuelle Kontrolle

Für Holz-Zentralheizungen gelten ab 1. Januar 2026 neue kantonale Vorgaben. Neu sind Holz-Zentralheizungen bis 70 Kilowatt einer periodischen Messpflicht unterstellt. Dabei ist alle vier Jahre eine Kohlenmonoxid-Messung (CO-Messung) durchzuführen.

Bei neu installierten Holz-Zentralheizungen ist zudem eine Abnahmemessung erforderlich. Diese umfasst neben der CO-Messung auch eine Feststoff- beziehungsweise Staubmessung.

Von der periodischen CO-Messpflicht ausgenommen bleiben Einzelraumfeuerungen wie Cheminéeöfen, Schwedenöfen usw. Bei diesen Anlagen erfolgt eine Messung weiterhin nur im Beschwerde- oder Klagefall. Die gesetzlich vorgeschriebene visuelle Kontrolle bleibt jedoch alle zwei Jahre bestehen.

Die Kontrollperiode entspricht jeweils dem Kalenderjahr. Für die Feuerungskontrolle können die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Anlage entweder durch eine anerkannte Servicefirma, einen anerkannten Kaminfegerfirma oder den amtlich gewählten Feuerungskontrolleur der Gemeinde kontrollieren lassen. Für die Ausstellung des offiziellen Messrapportes ist eine gültige Vignette erforderlich, welche bei der IBB Energie AG Feuerungskontrolle | Online Schalter | IBB Energie AG bezogen werden kann. Anerkannte Firmen sind in der kantonalen Liste sowie in der eidgenössischen Datenbank unter www.feuko.ch aufgeführt.

Der amtliche Feuerungskontrolleur der Gemeinde Bergdietikon ist die Gabriel Rebsamen AG Kaminfeger, Oberebenestrasse 65, 5620 Bremgarten, 056 633 48 28, kaminfeger@gabrielrebsamen.ch

Ziel der Feuerungskontrolle ist ein schadstoffarmer, energieeffizienter und wirtschaftlicher Betrieb der Heizungsanlagen. Regelmässige Kontrollen tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei, senken den Energieverbrauch und helfen, Heizkosten zu sparen. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Klima.

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