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Jagd

Die Jagdgesellschaften sind für die Jagdaufsicht in ihrem Revier verantwortlich. Dazu werden eine Jagdaufseherin bzw. ein Jagdaufseher und die jeweilige Stellvertretung vom Kanton in Pflicht genommen - siehe Jagdaufsicht Kanton Aargau.

Die Jagdaufsicht kontrolliert die Einhaltung des Jagdgesetzes wie zum Beispiel die Schonzeiten für jagdbare Wildarten oder die Leinenpflicht für Hunde im Wald. Sie beraten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Fragen von Wildschäden und stehen der Bevölkerung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Wildtieren und Wildunfällen zur Verfügung. 

Wildunfall
Melden Sie Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren über den Notruf der Kantonspolizei (Tel. 117). Sie werden direkt mit der zuständigen Jagdaufseherin bzw. dem Jagdaufseher verbunden.
Gemäss § 29a der Jagdverordnung des Kantons Aargau erheben Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher für ihre bei Wildunfällen im Strassenverkehr erbrachten Leistungen von den Verursachenden eine Gebühr von pauschal CHF 200.

Nützlicher Helfer ist das App Jagdaufsicht, welches im App Store heruntergeladen werden kann. Aufgrund Ihres Standortes wird der/die zuständige Jagdaufseher/-in angezeigt. 

Jagdaufsicht Bergdietikon (Revier Heitersberg Süd / Jagdgesellschaft Heitersberg)  
Jagdaufseher Urs Müller, 079 357 46 43
Jagdaufseher-Stv. Rudolf Vogel, 079 639 08 06
Jagdaufseher-Stv. Peter Rösch, 079 429 96 26