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Betreibungsauskunft
Gemäss Art. 8a SchKG werden Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister erteilt, wenn ein Interesse glaubhaft gemacht werden kann.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis an das Betreibungsamt. Die Auskunft wird zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt.
Schriftliche Auskunft: CHF 17.00
Sie haben die Möglichkeit, die Auskünfte mündlich zu erhalten. Das Betreibungsamt benötigt dazu ebenfalls einen Interessennachweis. Mündliche Auskünfte werden nur persönlich gegen Vorlage eines Ausweises und des Interessennachweises erteilt.