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Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern vereinbaren
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.
Diesen Vorgang können Sie direkt übers Smart Service Portal auslösen.
Link: Smart Service Portal
Preis: gratis