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Neubewertung der Grundstücke

Versand Schätzungsverfügungen 2025

Am 23. Oktober 2025 werden die Neubewertungen der Grundstücke (Steuerwert und Eigenmietwert) per Post (B-Post; Zustellung innert 6 Tagen) verschickt. Somit werden alle Liegenschaftenbesitzer in den nächsten Tagen eine neue Schätzungsverfügung mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025 erhalten.  

Viele Informationen können Sie dem angefügten Merkblatt entnehmen, das der Schätzungsverfügung beiliegen wird.  

Bitte beachten Sie die folgenden Details:

  • Die neuen Werte (Steuerwert und Eigenmietwert) sind bei der Steuererklärung 2025 im nächsten Jahr zu verwenden. Wenn Sie Ihre Daten aus dem Steuerjahr 2024 importieren, müssen Sie diesen Wert entsprechend anpassen.  
  • Die meisten Werte wurden aufgrund der sehr stark gestiegenen Liegenschaftenpreise nach oben angepasst. Es ist zu beachten, dass die neuen Werte immer noch unter den zu erzielenden Marktwerten liegen werden. Um sich einen Überblick zu verschaffen, lohnt sich ein Blick auf die vorhandenen Portale, wie zum Beispiel «Comparis», «Homegate» usw.  

Nützliche Informationen und ein kurzes Video finden Sie unter: www.ag.ch/anb25 .

Merkblatt Schätzungsverfügungen 2025