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Medienmitteilung des Kantons

Schätzungsverfügungen - falsche Bezeichnung bei Adress- und Eigentümerangaben

Beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften ist ein technischer Fehler im Bereich der Adress- und Eigentümerfelder aufgetreten. Die in der Verfügung aufgeführten Schätzwerte sind davon nicht betroffen. Das Steueramt des Kantons Aargau bedauert die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mehr Informationen können Sie der Medienmitteilung entnehmen.