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Änderungen Elternbeitragsreglement ab 1. Januar 2026
Wichtige Änderungen beim Elternbeitragsreglement in der Gemeinde Bergdietikon – Umfassende Anpassungen ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat von Bergdietikon hat das Elternbeitragsreglement der Gemeinde per 1. Januar 2026 umfassend überarbeitet. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Abwicklung der Subventionen für die Kinderbetreuung und die Pauschalsubventionierungen.
Wesentliche Änderungen im Überblick
- Abwicklung durch die Abteilung Steuern
Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesamte Subventionsprozess zentral von der Abteilung Steuern übernommen. Dies bedeutet, dass sämtliche Anträge und Auszahlungen künftig direkt über diese Abteilung abgewickelt werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der gesamte Prozess effizient, fachkundig und datenschutzkonform sowie in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Governance abgewickelt wird.
- Bruttorechnungen des Vereins Kinderbetreuung Bergdietikon
Der Verein Kinderbetreuung Bergdietikon wird künftig den Eltern eine Bruttorechnung ausstellen, anstatt den Subventionsbetrag direkt vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Eltern müssen somit in Vorleistung gehen und die Subventionen im Nachgang bei der Abteilung Steuern beantragen, ähnlich wie bei Krankenkassenrückforderungen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Eltern gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob ihr Kind in Bergdietikon oder ausserhalb betreut wird.
- Änderung der Berechnungsgrundlagen
Die Berechnungsgrundlage für die Subventionen wird ab 2026 auf einen abgestuften Prozentsatz umgestellt. Zudem wird das Grenzeinkommen von CHF 100’000 auf CHF 90’000 herabgesetzt, was Auswirkungen auf die Höhe der Subventionen haben kann. Damit wird eine bessere Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit für die Eltern geschaffen.
- Reduktion Pauschalsubventionierungen ab August 2026
Bisher hat der Gemeinderat die Mittagessen des Vereins Kinderbetreuung mit pauschalen Beträgen von CHF 15 und die Säuglingsbetreuung mit CHF 35 subventioniert. Ab August 2026 werden diese Pauschalen angepasst: Der Beitrag für die Mittagessen wird von CHF 15 auf CHF 10 gesenkt, und für die Säuglingsbetreuung von CHF 35 auf CHF 25. Im Gegenzug erhalten einkommensschwächere Familien künftig bis zu 50 % Zuschuss für die Mittagessen. So können Eltern je nach ihrer finanziellen Situation noch gezielter unterstützt und gleichzeitig die Gemeinderechnung entlastet werden.
Bergdietikon, 5. November 2025
GEMEINDERAT BERGDIETIKON