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Vermeidung von Nachsteuerverfahren und Selbstanzeige
Für Steuerpflichtige ist entscheidend, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, um Nachsteuerverfahren und mögliche rechtliche Konsequenzen wie ein Strafverfahren und Bussen zu vermeiden. Hier sind die wesentlichen Punkte, die zu beachten sind.
Vermeiden von Nachsteuerverfahren
Ein häufiges Problem sind unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärungen, die zu Nachsteuerverfahren führen können. Um dies zu vermeiden, sollten Sie:
- Sorgfältig die Steuererklärung ausfüllen: Wer unsicher ist, sollte die Wegleitung zur Steuererklärung gründlich lesen oder bei Unklarheiten die Abteilung Steuern vor Einreichung der Steuererklärung kontaktieren.
- Lücken und Unstimmigkeiten vermeiden: Wer zum Beispiel Einkünfte oder Vermögenswerte nicht korrekt angibt riskiert Nachbesteuerungen: wenn bei Lohnausweise die 2. Seite mit Informationen über Pensum, Mitarbeiterbeteiligungen oder «Mittagessen vom Arbeitgeber bezahlt», von Dritten bezahlte Kosten (Beiträge aus dem Gebäudeprogramm für PV-Anlagen, Wärmepumpen, Kostenbeteiligungen an Weiterbildungen durch den Bund oder den Arbeitgeber), wertvolle Sammlungen von Kunstgegenständen, Fahrzeugen usw. nicht vollständig angegeben werden.
- Transparenz bei besonderen Vermögenswerten: Bei Kunstsammlungen oder anderen wertvollen Besitztümern wie Oldtimern sollte der Steuerpflichtige genaue Angaben machen, einschliesslich Kaufpreis, Versicherungswert und anderer relevanter Informationen.
Ermessensveranlagung im Nachsteuerverfahren
Wenn Steuerpflichtige in einem Nachsteuerverfahren ihre Mitwirkungspflicht verletzen und die erforderlichen Informationen nicht liefern, kann die Steuerbehörde eine Veranlagung nach Ermessen vornehmen. Das bedeutet, dass die Steuerbehörde die Steuerhöhe schätzt, was oft zu einer höheren Steuerforderung führen kann. Es ist daher ratsam, bei der Steuererklärung alle erforderlichen Angaben korrekt vorzunehmen.
Positive Aspekte der strengen Praxis
Die strenge Praxis der Steuerbehörden im Hinblick auf die Deklaration neuer Tatsachen hat auch positive Seiten für ehrliche Steuerzahler. Insbesondere im Zusammenhang mit dem internationalen «automatischen Informationsaustausch» (AIA), der seit 2017 in Kraft ist, haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine straflose Selbstanzeige zu erstatten, wenn sie ausländische Vermögenswerte nachmelden. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Selbstanzeige auch dann noch möglich ist, wenn Daten aus dem Ausland gemeldet wurden, solange die Steuerbehörde noch keine weiteren Schritte unternommen hat.
Empfehlungen
- sorgfältige und vollständige Steuererklärung abgeben,
- bei Unklarheiten oder Unsicherheiten rechtzeitig Rücksprache mit der Abteilung Steuern nehmen,
- sämtliche Einkünfte (auch die Übernahme von Kosten oder Rückerstattung von Dritten) angeben,
- besondere Vermögenswerte wie Sammlungen oder ausländische Guthaben transparent deklarieren,
- bei der Entdeckung von Fehlern in der Steuererklärung frühzeitig eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen und sich mit der Abteilung Steuern in Verbindung setzen.
Wer diese Grundsätze beachtet, kann sicherstellen, dass seine steuerlichen Angelegenheiten reibungslos verlaufen und unangenehme Überraschungen vermieden werden.