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Infos Subventionen Kinderbetreuungskosten
Im Zusammenhang mit dem neuen Subventionsprozess für die Kinderbetreuungskosten weisen wir auf das Elternbeitragsreglement zum Kinderbetreuungsreglement hin.
Auszug aus dem Elternbeitragsregement zum Kinderbetreuungsreglement (EBR) der Gemeinde Bergdietikon:
- Die Steuererklärung des Vorjahres (2025) muss bis am 30. Juni 2026 eingereicht sein. Dies gilt unabhängig von einer gewährten Fristerstreckung zur Einreichung durch die Abteilung Steuern.
- Alle steuerlichen Verfahrenspflichten sind beglichen und die fälligen Steuern sind bezahlt.
Die Verfügungen sind nur bis am 30. Juni 2026 gültig. Für weitere wirtschaftliche Subventionen müssen neue Anträge eingereicht werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.