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Feuerwerk in Bergdietikon: Das ist zu beachten
Mit dem 1. August stehen auch in Bergdietikon wieder Feuerwerke im Fokus. Grundsätzlich ist deren Nutzung erlaubt – jedoch nur zu bestimmten Zeiten und unter klaren Vorgaben.
Erlaubte Zeiten (ohne Bewilligung)
Privates Feuerwerk der Kategorien 1 bis 3 darf ohne besondere Bewilligung gezündet werden:
- 1. August: 13:00 – 24:00 Uhr
- Silvester/Neujahr (31. Dezember/1. Januar): 16:00 – 02:00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten ist immer eine Bewilligung des Gemeinderates erforderlich.
Weitere wichtige Regeln
- Grossfeuerwerk (Kategorie 4) sowie das Abfeuern von Böllern, Petarden oder ähnlichen Knallkörpern sind grundsätzlich bewilligungspflichtig.
- In der Nähe von sensiblen Orten (z. B. Wälder, Altersheimen, Menschenansammlungen) darf kein Feuerwerk gezündet werden.
Kein generelles Feuerwerksverbot
Der Gemeinderat hat entschieden, kein generelles Feuerwerksverbot einzuführen. Ausschlaggebend war, dass bereits klare Regeln bestehen und konsequent durchgesetzt werden können. Zudem wäre ein lokales Verbot gemäss Einschätzung der Regionalpolizei nur schwer kontrollierbar und müsste für eine wirksame Umsetzung auf kantonaler Ebene erfolgen. Stattdessen setzt die Gemeinde auf Kontrolle, Information und Eigenverantwortung. Anfangs Juni hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat neuen Bestimmungen zur Einfuhr und zur Verwendung von Feuerwerk zugestimmt. Feuerwerk zum Nationalfeiertag soll weiterhin möglich bleiben. Die genaue Umsetzung ist noch nicht im Detail bestimmt. Der Bundesrat wird die Details in einer Verordnung regeln.
Fazit: Feuerwerk ist erlaubt – aber nur zu festgelegten Zeiten, mit Bewusstsein für Sicherheit und mit Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt.