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Verfahrensstand zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Ortsplanungsrevision); BNO Revision
Der Gemeinderat hat vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine verbindliche Rückmeldung verlangt, bis wann der Vorprüfungsbericht zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung erwartet werden darf. Der Gemeinderat hat die Unterlagen im September 2025 eingereicht.
Der Kanton informierte Ende Mai über den aktuellen Stand: Die notwendigen fachlichen Stellungnahmen zur zweiten Vorprüfung liegen vollständig vor, sodass der Vorprüfungsbericht erarbeitet werden kann. Eine kantonale Rückmeldung wird noch vor den Sommerferien erwartet. Gleichzeitig weist der Kanton darauf hin, dass die Verfahren aufgrund der gestiegenen Anforderungen und der hohen Anzahl laufender Revisionen mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Für den Gemeinderat ist klar, dass er das Geschäft weiterhin aktiv vorantreibt. Sobald die kantonale Rückmeldung vorliegt, werden die nächsten Schritte umgehend an die Hand genommen: Zuerst erfolgt die Auswertung gemeinsam mit dem Planungsbüro. Anschliessend wird die Vorlage in den zuständigen Kommissionen beraten.
Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens konnte die Bevölkerung erstmals Einblick in den erarbeiteten BNO-Entwurf und die zugehörigen Planwerke nehmen. Dabei konnte sie sich aktiv an diesem demokratischen Prozess beteiligen und entsprechende Eingaben hinterlegen. Während der 30-tägigen Mitwirkungsfrist vom 19. Februar bis 19. März 2024 sind rund 90 Rückmeldungen von 60 Teilnehmenden eingegangen. Die kantonale Rückmeldung wird in den Mitwirkungsbericht einfliessen. Allen Mitwirkenden wird dieser Bericht zugestellt, er ist erst im Rahmen der öffentlichen Auflage für alle öffentlich einsehbar.
Im optimalen Zeitplan ist vorgesehen, die öffentliche Auflage im letzten Quartal von diesem Jahr durchzuführen. Dazu plant der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung im Herbst 2026. Ausserdem werden während der öffentlichen Auflage Termine angeboten, an welchen der Gemeinderat für Fragen und Auskünfte im Gemeindehaus zur Verfügung steht. Im Rahmen der öffentlichen Auflage kann die Bevölkerung erneut Einblick in den erarbeiteten BNO-Entwurf und die zugehörigen Planwerke nehmen. Dabei kann sie sich aktiv an diesem demokratischen Prozess beteiligen und entsprechende Einwendungen einreichen. Danach folgen die Einwendungsverhandlungen, bevor die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Diese ist – wiederum im Bestfall – spätestens für den Winter 2027 vorgesehen. Ob der Zeitplan umgesetzt werden kann, hängt von der Abwicklung und Bearbeitung der Einwendungen ab.
Der Gemeinderat bleibt somit am Thema dran und setzt alles daran, das Verfahren zielgerichtet weiterzuführen. Mehr Informationen zum BNO-Projekt finden Sie hier.