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Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Kanton Aargau erhöht Gefahrenstufe auf 4

Bild: Pixabay

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per 24. Juni 2026 um 18:00 Uhr auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Bitte beachten Sie die offizielle Medienmitteilung des Kantons und das Merkblatt [pdf, 511 KB].