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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Gefahrenstufe 5 von 5
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr grossen Brandgefahr (Gefahrenstufe 5 von 5) hat der Kanton Aargau ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot erlassen.
Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet und somit auch in Bergdietikon ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt. Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, auch diese mit grösster Vorsicht zu verwenden und jegliche Brandgefahr zu vermeiden.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und bittet um die konsequente Einhaltung der angeordneten Massnahmen.
Weitere Informationen können dem Merkblatt 28.07.2026, Gefahrenstufe 5 entnommen werden.