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Information zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

Der Gemeinderat hat am 4. September 2026 die zweite fachliche Stellungnahme des Kantons zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) erhalten.

Die kantonale Beurteilung bestätigt grundsätzlich die intensive und sorgfältige Planungsarbeit der vergangenen Jahre. Gleichzeitig enthält die Stellungnahme noch verschiedene Vorbehalte und Hinweise, welche vor dem Abschluss des Verfahrens bereinigt bzw. geklärt werden sollen.

Zusammen mit unserem Planungsbüro Metron AG wurden die Rückmeldungen des Kantons bereits eingehend analysiert. Ein Teil der Punkte kann durch Anpassungen an den Planungsunterlagen bereinigt werden. Bei einzelnen Themen bestehen jedoch weiterhin offene Fragen. Um diese Fragen abschliessend zu klären, hat der Gemeinderat beim zuständigen Kreisplaner umgehend eine persönliche Besprechung verlangt. Diese findet aufgrund der vollen Agenda und hohen Dossierlast der kantonalen Verwaltung erst Mitte Oktober 2026 statt. Ziel ist es, die noch offenen Vorbehalte gemeinsam zu bereinigen und festzulegen, wie mit den verbleibenden Punkten umzugehen ist.

Der Gemeinderat bedauert diese erneute Verzögerung. Ihm ist bewusst, dass die erneute Prüfung für die Bevölkerung sowie für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit weiterem Warten und anhaltender Unsicherheit verbunden ist. Daher ist klar: Nach der langjährigen Planungs- und Revisionsphase soll die Gesamtrevision der BNO nun möglichst zeitnah und rechtssicher zum Abschluss gebracht werden. Die Besprechung mit dem Kreisplaner soll deshalb den Weg für die weiteren abschliessenden Verfahrensschritte ebnen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung.

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