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Grabräumungen 2026

Den Angehörigen der Verstorbenen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Gräber bis 12. April 2026 zu räumen.

Grabfeldräumungen

Nachdem die gesetzliche Ruhefrist nach Art. 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Bergdietikon von 25 Jahren abgelaufen ist, werden folgende Gräber ab 13. April 2026 geräumt.

Urnenbestattungsgräber Nr. 24 - 29 Beisetzungsjahre 07.1999 bis 07.2000
Erdbestattungsgräber Nr. 18 - 27 Beisetzungsjahre 06.1999 bis 03.2001

Auf eine Frühjahrsanpflanzung sollte aus diesem Grund verzichtet werden. Den Angehörigen der Verstorbenen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Gräber bis 12. April 2026 zu räumen und die Grabsteine, Pflanzen usw. abzuholen.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Bergdietikon über die noch verbliebenden Grabsteine und Bepflanzungen – ohne jeglichen Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen – verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.

Gemeinderat Bergdietikon