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Temporäre Verkehrsanordnung Haltezone für Elterntaxis

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Gemeinderat Bergdietikon
8962 Bergdietikon

Kirchstrasse Höhe LG 5
· Weisse Parkfelder
· Halten verboten, Montag bis Freitag, 07.00 – 17.00, ausgenommen Ein- u. Aussteigenlassen
· P übrige Zeit

In der markierten Zone ist das Halten von Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr nur für das Ein- und Aussteigen von Schülerinnen und Schülern erlaubt. Während der restlichen Dauer ist das Parken uneingeschränkt möglich.

Die Anordnung gilt für die Dauer vom 10. August bis 25. September 2026.

Einsprachen gegen diese temporäre Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 3. Juli 2026 bis 3. August 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Einer allfälligen Einsprache wird die aufschiebende Wirkung entzogen.