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Verkehrsanordnung

Das Befahren der Reppischbrücke ist für Fahrzeuge mit einem Betriebsgewicht von mehr als 26 Tonnen verboten.

Dauernde Verkehrsanordnung

Betrifft: 8953 Dietikon, 8962 Bergdietikon

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Stadt Dietikon und im Einverständnis der Gemeinde Bergdietikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Dietikon, Fischerhölzlistrasse.
Das Befahren der Reppischbrücke ist für Fahrzeuge mit einem Betriebsgewicht von mehr als 26 Tonnen verboten.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.08.2026

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stellen:
Stadt Dietikon
Gemeinde Bergdietikon