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Anordnung Ersatzwahl Amtsperiode 2026/2029
Gestützt auf § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird folgende Wahlanordnung veröffentlicht:
Am 29. November 2026 findet die folgende Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 statt:
- 1 Stimmenzähler-Ersatzmitglied für das Wahlbüro
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, somit bis Freitag, 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.