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Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys etc. zu verstehen.

Meldung Kanton

Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit sind dem Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau via Online-Formular spätestens 10 Tage vor dem Anlass zu melden.

Meldung Gemeinde

Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Diese wird durch die Gemeinde erteilt. Mit dem «Meldeformular Einzelanlass Gemeinde» können Sie die Kleinhandelsbewilligung beantragen. Zudem können Sie mit dem gleichen Formular die Verlängerung der Öffnungszeiten und die Aufhebung der suchmittelfreien Zone auf dem Schulareal sowie den Verkehrsdienst der Feuerwehr beantragen. Das Meldeformular ist spätestens 10 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Für Grossanlässe ist das Gesuch frühzeitig, spätestens zwei Monate vor dem Anlass, einzureichen.

Bitte beachten: Wird nur Alkohol und/oder Spirituosen ausgeschenkt, dann reicht es, wenn das Online-Formular vom Kanton bei der Gemeindekanzlei per Mail (ohne Unterschrift) eingereicht wird.

Was sind Spirituosen?
Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.).

Reservation für Liegenschaften der Gemeinde

Reservationen können über das Reservationssystem online vorgenommen werden. Die Reservation muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Bei Fragen zum Reservationssystem wenden Sie sich bitte an die Abteilung öffentliche Liegenschaften.

Gesuch für Kostenübernahme bei Anlässen

Für öffentlich zugängliche Anlässe (Profit- und Non-Profit-Anlässe). Die Gemeinde kann eine teilweise oder ganze Defizitgarantie sprechen und eine pauschale Entschädigung für den Einsatz zu Gunsten der Gemeinde auszahlen. Die Finanzierungsbeiträge für die Veranstaltungen von Anlässen in Bergdietikon durch Bergdietiker Vereine und Organisationen müssen gut dokumentiert sein und jeweils Ende Jahr beantragt werden. Dem Formular muss ein ausführliches Budget beigelegt sein.

Gesuch für Veranstaltungsbeiträge

Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A) oder mit Laser

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall bei Veranstaltungen zu verhindern.

Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall, die einen über eine Stunde gemittelten Schallpegel LAeq,1h von 93dB(A) überschreiten, müssen von den Organisierenden spätestens 14 Tage im Voraus bei der Gemeindekanzlei gemeldet werden. Die Gemeinde kann je nach Notwendigkeit zum Schutz der Nachbarschaft vor lästigem Lärm tiefere Beschränkungen der maximalen Lautstärke oder zeitliche Einschränkungen der Veranstaltung vorschreiben.

Veranstaltungen mit Laserstrahlung aller Laserklassen müssen spätestens 14 Tage im Voraus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet werden.

Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A) oder mit Laser

Vermietung Festinventar

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