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Subventionen Kinderbetreuung

Gestützt auf das Elternbeitragsreglement der Gemeinde Bergdietikon können Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Bergdietikon ein Gesuch auf Subventionen für die Kinderbetreuung bei der Abteilung Steuern einreichen.

Das Antragsformular finden Sie im Online-Schalter.

Wer ist berechtigt?

  • Wohnsitz in Bergdietikon
  • Erwerbstätigkeit:
    • Zwei Elternteile: mind. 120 % zusammen
    • Alleinerziehend mit Partner: mind. 120 % zusammen
    • Alleinerziehend: mind. 20 %
  • Gleichgestellt sind:
    • Berufliche Aus-/Weiterbildung
    • Eingliederungsmassnahmen
    • IV-Bezug
  • In Ausnahmefällen (gem. EBR)

Subventioniert werden:

  • Kindertagesstätten
  • modulare Tagesstrukturen
  • Tagesfamilien

Nicht subventioniert werden:

  • Spielgruppen, Kinderhütedienste, Krabbelgruppen
  • Betreuung am Wohnsitz (Nanny, Au-pair)
  • Privatschulen

 

1. Antragstellung

Das offizielle Antragsformular der Gemeinde muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Abteilung Steuern eingereicht werden. Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen beizulegen, wie Einkommens- und Vermögensnachweise sowie gegebenenfalls ein Scheidungsurteil. Die Subvention wird ab dem Monat der Einreichung oder ab Beginn des Betreuungsverhältnisses gewährt und gilt maximal für ein Jahr. Ein neuer Antrag muss spätestens einen Monat vor Ablauf der bestehenden Subventionsberechtigung eingereicht werden.

2. Berechnung der Subvention

Die Höhe der Subvention richtet sich nach dem massgebenden Gesamteinkommen (siehe Tabelle im Elternbeitragsreglement). Nach erfolgter Berechnung erhalten die Erziehungsberechtigten von der Abteilung Steuern eine schriftliche Verfügung mit Angaben zur Höhe und Dauer der Subvention.

3. Auszahlung

Die wirtschaftlichen Subventionen werden quartalsweise ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass die Rechnungen sowie die Zahlungsquittungen vorgelegt werden.

4. Änderungen & Neuberechnung

Eine Neuberechnung der wirtschaftlichen Subvention erfolgt, sobald eine neue Steuererklärung vorliegt oder sich die Betreuungsform des Kindes ändert. Erziehungsberechtigte müssen jede Änderung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse melden, wenn diese mehr als 20 % oder CHF 20'000 beträgt. Wird eine solche Meldung unterlassen, fordert die Gemeinde zu viel bezahlte Subventionen zurück. Das Änderungsformular ist im Online-Schalter zu finden.