Navigieren in Bergdietikon

Familienergänzende Kinderbetreuung

Verlängerungsantrag stellen

Bild: Pixabay

Die ab dem 1. Januar 2026 gültigen Verfügungen für Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung sind am 30. Juni 2026 abgelaufen. Gemäss Elternbeitragsreglement zum Kinderbetreuungsreglement (EBR) hätten Verlängerungsanträge bis am 31. Mai 2026 gestellt werden müssen. Für Familien, die noch keinen Verlängerungsantrag eingereicht haben und weiterhin Subventionen beziehen möchten, ist ein entsprechender Antrag bei der Abteilung Steuern einzureichen. Das Antragsformular finden Sie hier.