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Land Rai

Aktueller Stand
- Januar 2026: Die Firma Implenia möchte auf dem Land Rai in Bergdietikon 120 Wohnungen realisieren. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass mit der Realisierung frühestens 2030 begonnen werden kann.
Artikel vom 17.01.2026 in der Limmattaler Zeitung [pdf, 27.5 MB] - Oktober 2025: Aufgrund der hohen Komplexität des Projekts ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch immer nicht möglich, eine Entscheidung über die zu verfolgende Lösung zu treffen (mechanische Hangsicherung oder weitere Entwässerungsmassnahmen). Die Firma Implenia sind zusammen mit den Fachleuten Spezialtiefbau und den Geologen bestrebt, eine erfolgversprechende Lösung zu finden, um die Stabilität des nördlichen Gebiets zu gewährleisten. Im November finden weitere Sitzungen mit dem Planungsteam statt. Weitere Informationen zum weiteren Vorgehen erwarten wir Ende Jahr 2025.
- Juli 2025: Die Messresultate bestätigen die bisherigen Einschätzungen, dass sich die Deformationen praktisch ausschliesslich in einzelnen Teilen des Projektgebietes zeigen. Im übrigen Projektgebiet konnten trotz des niederschlagsreichen ersten Halbjahres 2024, weiterhin keine Deformationen bzw. nur solche im Bereich der Messgenauigkeit beobachtet werden. Aktuell verfolgt und vertieft Implenia gemeinsam mit Experten drei Szenarien. Jedes der drei Szenarien weist Vor- und Nachteile auf. Eine sorgfältige Bewertung nach den Kriterien Terminen, Kosten und Risiken ist daher erforderlich. Zusammen mit den Expertinnen und Experten wird intensiv an den drei Szenarien gearbeitet um im September/Oktober 2025 - nach vorgängiger Abstimmung mit den Behörden – eine Entscheidung über die weiteren Schritte treffen zu können.
- Februar 2024: Die Ergebnisse der Massnahmen bis dato werden gegenwärtig von den beiden unabhängigen Geologen ausgewertet und ein Bericht verfasst. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die nächsten Schritte präsentiert und insbesondere mit den relevanten Fachstellen des Kantons besprochen. Danach kann die Bauherrin gemeinsam mit dem Gemeinderat das weitere Vorgehen kommunizieren.
- September 2022: Die Hauptarbeiten der Hangstabilisierung (Entwässerungsgräben) inkl. Rekultivierung konnten bereits abgeschlossen werden.
- Mai 2022: Die Bauherrschaft Implenia arbeitet in enger Abstimmung mit der Gemeinde Bergdietikon daran, das Land Rai zu entwässern und stabilisieren. Die Arbeiten dauern voraussichtlich noch bis Oktober 2022. Danach folgt eine mindestens einjährige Beobachtungszeit, bevor zwei externe Experten und die kantonale Fachstelle die Bebaubarkeit prüfen und gegebenenfalls bestätigen.
- Februar 2021: Nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist genehmgite das Departement Bau, Verkehr und Umwelt am 26. Februar 2021 den Gestaltungsplan «Rai». Nun wird die Implenia Immobilien AG das Baugesuch für die Entwässerungsarbeiten ausarbeiten. Es ist vorgesehen, dass dieses im zweiten Halbjahr 2021 aufgelegt werden kann.
- 23. November 2020: Der Gemeinderat genehmigt den Gestaltungsplan Rai. Dieser Entscheid wurde am 26. November 2020 im Amtsblatt und in der Limmattalerzeitung veröffentlicht, womit die 30-tägige Einsprachefrist zu laufen begann. Nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist wird das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Gestaltungsplan voraussichtlich im 1. Quartal 2021 genehmigen können.
- 6. Juli 2020: Der Gemeinderat verabschiedet den Gestaltungsplan «Rai» zur öffentlichen Auflage. Der Gestaltungsplan «Rai» wird zusammen mit den entsprechend notwendigen Unterlagen für die öffentliche Auflage verabschiedet. Das Einwendungsverfahren (Dauer 30 Tage) findet vom Montag, 17. August 2020, bis Dienstag, 15. September 2020, statt.
- 6. Mai 2020: Der Regierungsrat des Kantons Aargau genehmigte die durch die Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 beschlossene Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung. Nach dessen Genehmigung kann das Gestaltungsplanverfahren weiter bearbeitet werden. Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Bergdietikon wurde entsprechend angepasst und fortgeschrieben.
Rückblick
In der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 hat die Bevölkerung der neuen Bau- und Nutzungsordnung mit grossem Mehr zugestimmt. Nach unbenütztem Ablauf der Referendums- und der Beschwerdefrist für die Teilzonenplanänderung reichte der Gemeinderat die Planungsgrundlagen Anfang Februar 2020 dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt zur Genehmigung ein. Sobald die Pläne genehmigt sind, werden die Bauarbeiten respektive das Baubewilligungsverfahren in Angriff genommen. Gebaut wird gemäss Bauvorstand Urs Emch frühestens Ende 2023.
2015 hatten die Bergdietiker Stimmberechtigten eine Teiländerung der BNO für die Überbauung des Gebiets Rai noch abgelehnt. Darauf wurde das zugrundeliegende Projekt überarbeitet und zentrale Anliegen der Kritiker unter anderem bei den Gebäudelängen und -höhen aufgenommen. Entsprechend wurde auch der Entwurf für die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung angepasst und zusammen mit dem Gestaltungsplan in die öffentliche Mitwirkung eingebracht.
Vorgeschichte
Am 24. Juni 2013 hat eine Besprechung zwischen der Implenia, dem Planungsbüro, dem Architekturbüro und dem Gemeinderat über den im Entwurf vorliegenden Gestaltungsplan stattgefunden. Als Unterstützung und Beratung hat der Gemeinderat Herrn Costamagna (rc Raumentwicklung) und Gian Marco Meier, Leiter Abteilung Bau und Planung, beigezogen. Die Anregungen der Baukommission, welche zur Vernehmlassung eingeladen wurden, sind auch aufgenommen worden.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung wurden die Entwürfe zur Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland «Rai» gemäss §24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. An der Gemeindeversammlung im Oktober 2015 hatte die Teilzonenplanänderung mit 58 Prozent Nein-Stimmen allerdings keine Chance. Der Gemeinderat musste sich auf die Suche nach einer neuen mehrheitsfähigen Lösung machen.
Das zugrundeliegende Projekt wurde überarbeitet und zentrale Anliegen der Kritiker unter anderem bei den Gebäudelängen und -höhen aufgenommen. Entsprechend wurde auch der Entwurf für die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung angepasst. Diesen brachte der Gemeinderat zusammen mit dem Gestaltungsplan in die öffentliche Mitwirkung ein und gab so erneut jedermann die Möglichkeit, Fragen und Begehren zu stellen.