Navigieren in Bergdietikon

Sanierung K412 Ausserorts

K412 AO Herrenbergstrasse, Fahrbahnsanierung
(Abschnitt Chelle – Rudolfstetten, Ausserorts)

Die Züribieter- und Herrenbergstrasse (K412) verbinden im Ausserort die Gemeinden Widen und Bergdietikon. Die Strasse ist in einem schlechten Zustand und muss durch den Kanton saniert werden. Im Rahmen der Sanierung werden die Fahrbahnen verbreitert und die aktuellen Sicherheitsstandards angewendet.

Der Projektperimeter des vorliegenden Projektes beginnt ab der Gemeindegrenze von Widen und Rudolfstetten-Friedlisberg und führt auf einer Länge von ca. 1.25 km bis zu der Innerorts-/Ausserortsgrenze (IO/AO) der K412 in Bergdietikon (Abzweigung Chelle in Richtung Unterer Schönenberg). Der Projektperimeter liegt somit im Ausserortsbereich der Ge­meinden Rudolfstetten-Friedlisberg und Bergdietikon.

Im Projektperimeter weist die K412 nach heutigen Hochrechnungen eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von ca. 4'500 Fahrzeugen auf. Die K412 ist im Ausserortsbereich gemäss Zustandserfassung der zweitschlechtesten Zustandsklasse zuzuordnen und bedingt zur Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit einen vergleichsweise hohen betrieblichen Unterhalt. Der Abschnitt wurde in den vergangenen Jahren mit periodischen Oberflächenbehandlungen und Randschiftungen betriebsbereit gehalten.

Die K412 weist im Ausserortsbereich eine Breite von ca. 5.20 - 5.40 m auf. Im Zuge der Sanierung drängt sich daher ein Ausbau auf. In einigen Abschnitten ist das Kreuzen zweier Personenwagen nur bei stark reduzierter Geschwindigkeit möglich. Es kommt zum Teil zu gefährlichen Ausweichmanövern, weil die nötigen Sichtweiten in den Kurven nicht vorhanden sind.

Das Departement Bau Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau strebt bei Kantonsstrassen im Ausserortsbe­reich generell eine Breite von 6.50 m an. Bei der K412 handelt es sich um eine unterge­ordnete Verbindungsstrasse mit LKW-Fahrverbot. Das Projekt legt deshalb eine Strassenbreite von 6.20 m fest, mit Ausnahme des Kurvenbereichs zwischen Gwinden und Höckler. In diesem Bereich beträgt die neue Strassenbreite aufgrund der Kurvenverbreiterung 6.50 m.

 

Zielsetzung

Mit dem vorliegenden Projekt werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt:

  • Kostengünstige Fahrbahnsanierung und Verbreiterung
  • Werterhalt der Fahrbahn
  • Der Bachdurchlass soll vergrössert und mit einem Grobrechen versehen werden.
  • Anpassung der Entwässerung nach Standardvorgaben des Kantons Aargau
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit im Projektperimeter
  • Erneuerung der Trinkwasserleitung
  • Sanierung Meteorwasserleitung

 

Projekt und Ausführung Kantonsstrasse

Strassenausbau
Die heutigen Fahrbahnbreiten sind ungenügend. Diese wurden in Absprache mit der Sektion Verkehrssicherheit auf neu 6.20 m festgelegt. Im Kurvenbereich beträgt die Fahrbahnbreite 6.50 m. Zu der neuen Fahrbahnbreite wird auf der ganzen Länge ein mindestens 1.00 m breites Bankett erstellt. Bei Böschungseinschnitten wird das Bankett auf eine Breite von 1.60 m ausgeweitet.

Das Längsgefälle der Strasse orientiert sich am Bestand und wird zur besseren Befahrbarkeit punktuell angepasst und optimiert. Die K412 weist ein Quergefälle von mindestens 3 % auf. Die Anschlüsse an bestehende Strassen und Vorplätze erfolgen mit leichten Anpassungsarbeiten.

Der Knoten, welcher den Ortsteil Gwinden mit der K412 verbindet, schliesst heute in einem spitzen Winkel an die Kantonsstrasse an. Im Rahmen des Bauprojekts ist vorgesehen, den Anschluss und somit die Anschlussradien und Sichtzonen zu verbessern. Die weiteren Einfahrten der Nebenstrassen werden ebenfalls soweit möglich optimiert.

Der Strassenbelag wird auf der ganzen Länge entfernt und durch einen neuen Belagsaufbau ersetzt. Zusätzlich wird die Strassenentwässerung neu erstellt. Grundsätzlich wird das Strassenwasser über die Schulter entwässert. Bergseitig liegt die Strasse im gesamten Projektperimeter im Böschungseinschnitt. Das Bankett wird auf dieser Strassenseite auf 1.60 m verbreitert und mit einem "Entwässerungsgraben" versehen. Das Strassenwasser versickert im Regelfall in diesem Graben. Zur Sammlung des Hang- und Sickerwassers wird, längs zur Strasse, im hangseitigen Bankett eine Sickerleitung erstellt.

Gwindenbach
Der Gwindenbach fliesst unter der Kantonsstrasse K412 hindurch. Das bestehende Rohr hat einen Durchmesser von 500 mm. Damit kann es nur eine begrenzte Wassermenge aufnehmen, was bei starkem Regen zu einem Rückstau oder einer Verstopfung führen kann. Nach Absprache mit der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt soll der Durchlass unter der Kantonsstrasse ausgebaut und mit einem Schwemmholzrechen versehen werden. Der neue Bachdurchlass wurde auf ein 100-jährliches Hochwasser dimensioniert und der Abfluss mit einem Betonrohr mit einem Innendurchmesser von 1'000 mm sichergestellt.

Für den Unterhalt des Durchlasses (Entfernen der Rückstände auf dem Schwemmholzrechen) wird eine Ausstellbucht erstellt und der nördliche Zufluss umgelegt.

Kunstbauten
Oberhalb von Gwinden und auf einer Länge von ca. 200 m kann der bergseitige Hanganschnitt infolge Aufweitung der Strasse nicht frei geböscht werden. Es wird eine bewehrte Spritzbetonwand mit einer Stärke von 15 cm erstellt und durch 4 bis 8 m lange Bodennägel im Erdreich rückverankert. Davor wird eine Natursteinvormauerung aus quaderförmigen Alpenkalknatursteinen erstellt.

Die talseitige Böschung ist sehr steil und der Hang rutscht ab beziehungsweise ist nicht genügend stabil. Durch die Verkehrsbelastung auf der K412 wird die Böschung zusätzlich belastet. Um in diesem Bereich den zukünftigen Fahrbahnrand erstellen zu können ist eine Beton-Winkelstützmauer resp. ein Bankettriegel aus Stahlbeton vorgesehen, welcher über Mikropfähle und Bodennägel rückverankert wird.

Strassenbeleuchtung
Die Strassenbeleuchtung wird komplett neu erstellt. Es kommen neue, energiesparende LED-Beleuchtungskörper zum Einsatz. Ein entsprechendes Beleuchtungskonzept wird durch die AEW Energie AG im Auftrag des Kantons erstellt. Dabei soll auch die Querungshilfe ausreichend ausgeleuchtet werden. 

Die Erstellungskosten gehen zu Lasten der Strassensanierung. Nach der Fertigstellung geht die Strassenbeleuchtung in das Eigentum der Gemeinde über.

 

Projektgutheissung

Während der öffentlichen Auflage des Projektes sowie des Rodungsgesuches vom 21. März 2022 bis zum 20. April 2022 gingen sechs Einwendungen ein. Im Zuge der Behandlung der Einwendungen hat die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Zusicherungen abgegeben, welche Bestandteil des Projekts sind. Den öffentlichen Interessen am Projekt kommt ein hohes Gewicht zu, das die privaten Interessen der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gesamthaft überwiegt. Das Projekt ist unbestritten geeignet, die Projektziele zu erreichen und ist optimiert.

In Anbetracht dessen erfolgte die Gutheissung des Projekts mit Regierungsratsbeschluss vom 14. Mai 2024.

 

Kosten

Die Kosten für die Sanierung des Ausserortsabschnittes der Kantonsstrasse gehen gemäss Strassendekret vollständig zu Lasten des Kantons.