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Alters- und Pflegezentrum Hintermatt
Ziel
- Bau von 66 Altersmietwohnungen (1-½ bis 4-½ Zimmer) und 44 Pflegeplätzen im Gebiet Hintermatt (mit Vorrang für Seniorinnen und Senioren aus Bergdietikon)
- Eröffnung im Sommer 2028
Detaillierte Informationen zum Projekt finden Sie unter www.oasegruppe.ch (Projekt Nr. 11).
Aktueller Stand und Projektgeschichte seit 2012
- November 2025: Spatenstich zum Alterszentrum Oase ist erfolgt. Hier geht es zum Bericht.
- Oktober 2025: Der Gemeinderat hat der Bauherrschaft die Baufreigabe für das neue Alters- und Pflegezentrum in der Hintermatt erteilt. Die Bauarbeiten haben Ende Oktober begonnen.
- Juni 2025: Die Baubewilligung ist in Rechtskraft erwachsen.
- April 2025: Die Baubewilligung wurde erteilt.
- Februar 2025: Ein Einigungsvorschlag liegt vor und wird nun durch den Gemeinderat geprüft.
- Januar 2025: Die Verhandlungen sind weiter im Gange und auf gutem Wege. Aktuell steht noch die Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen aus. Sobald der Gemeinderat die Baubewilligung erteilen kann, werden wir wieder informieren.
- November 2024: Der Gemeinderat hat eine zweite Verhandlung angesetzt, welche sehr konstruktiv und zielführend verlief. Die beiden Parteien nehmen aktuell noch juristische Abklärungen vor, so dass der Gemeinderat im Optimalfall noch vor Weihnachten einen Baubewilligungsentscheid fällen kann.
- August 2024: Die Einwendungsverhandlungen haben Mitte August 2024 stattgefunden. Die Bauherrin und die Einwenderschaft haben im Nachgang zu dieser Verhandlung einige Gespräche geführt.
- Juli 2024: Die erneute öffentliche Auflage des Baugesuchs mit Änderung ist abgeschlossen.
- Dezember 2023: Am 25. November und am 2., 9. und 13. Dezember gibt die Oase-Gruppe im Gemeindehaus Auskunft zum Projekt. Gegen das Baugesuch wurden acht Einwendungen eingereicht.
- November 2023: Die Oase-Gruppe hat bei der Gemeinde Bergdietikon das Baugesuch eingereicht. Es liegt vom 16. November bis 18. Dezember 2023 öffentlich auf.
- Oktober 2023: Nachdem der Gestaltungsplan im Juli 2023 in Rechtskraft erwachsen ist, hat der Gemeinderat den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 26. November 2012 umgesetzt und die Parzelle Nr. 362 in der Hintermatt an die Oase Holding AG verkauft.
- Juni 2023: Das Bundesgericht hat die Klage abgewiesen und damit für die Gemeinde Rechtssicherheit geschaffen. Nun soll das Projekt zügig vorwärts gehen.
- Februar 2022: Die Beschwerdeführenden ziehen das Urteil ans Bundesgericht weiter. Erfahrungsgemäss wird sich damit das Projekt um weitere Monate verzögern.
- Dezember 2021: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau erachtet die Beschwerde als unbegründet und weist sie vollumfänglich ab.
- Dezember 2020: Gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt wird Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eingereicht. Dadurch verzögert sich die Bearbeitung des Projekts weiter.
- Oktober 2020: Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt weist die Beschwerden gegen den Gestaltungsplan Hintermatt erstinstanzlich ab. Die 30-tägige Frist zum Weiterzug des Urteils an das Verwaltungsgericht beginnt mit der Publikation im Amtsblatt am 6. November 2020 und läuft Anfang Dezember 2020 aus.
- Januar 2020: Gegen den Beschluss über den Erlass des Gestaltungsplans Hintermatt wurden zwei Beschwerden beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, eingereicht.
- Dezember 2019: Der Beschluss über den Erlass des Gestaltungsplans wird im amtlichen Publikationsorgan sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 12. Dezember 2019 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung des Entscheids über den Erlass des Gestaltungsplans beginnt eine 30-tägige Beschwerdefrist zu laufen.
- Dezember 2019: Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind drei Einwendungen eingegangen, welche der Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 9. Dezember 2019 behandelt hat. Die Einwendungen wurden entsprechend begründet abgewiesen. Zeitgleich hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan genehmigt.
- Juni/Juli 2019: Während 30 Tagen haben die Betroffenen mit einem schutzwürdigen eigenen Interesse die Möglichkeit, Einwendung gegen den Gestaltungsplan zu erheben. Die Auflagefrist dauert vom 11. Juni 2019 bis 10. Juli 2019. Die Dokumente zum Gestaltungsplan finden Sie unten an dieser Seite in der grünen Box.
- März/April 2019: Vom 18. März bis zum 16. April 2019 lud der Gemeinderat zur Mitwirkung am überarbeiteten Gestaltungsplan Hintermatt ein. Parallel dazu reichte ihn der Gemeinderat beim Kanton Aargau zur Vorprüfung ein (Bericht). Die durch den Gemeinderat aufgenommenen Begehren fanden Einfluss in die überarbeiteten Planungsgrundlagen.
- 2018: Der Gemeinderat redimensioniert zusammen mit der Oase Holding AG das Projekt auf die lokalen Bedürfnisse. Dabei legt er Wert darauf, möglichst viele Punkte aufzunehmen, welche die Bevölkerung in der Mitwirkung 2014 und auch in den Diskussionen rund um die Gemeindeversammlung 2016 eingebracht hatte.
- Mai 2018: Das Bundesgericht weist in seinem Urteil vom 19. April die Beschwerde gegen die Gemeinde ab. Gleichzeitig wird das Projekt redimensioniert: «Wir haben uns entschieden, dass wir ein lokales und nicht ein regionales Alterszentrum wollen», sagt Gemeindeammann Dörig. (Bericht)
- Ende Okt. 2017: Der Beschwerdeführer zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter (Bericht). Bis zum entsprechenden Entscheid wird der Gemeinderat das Projekt nicht weiter bearbeiten können. Damit wird das Projekt um mehrere Monate verzögert.
- Sept. 2017: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau weist die von einem Einwohner erhobene verwaltungsgerichtliche Beschwerde als Zweitinstanz vollumfänglich ab (Bericht).
- April 2017: Das Projekt hat durch eine Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung eine Verzögerung erfahren. Der Gemeinderat will deshalb den Vorvertrag mit der Oase Holding verlängern. Überzeugungsarbeit braucht es beim Kanton, der das Projekt vorerst noch nicht auf die Reservationsliste für Pflegeheimplätze nimmt. Baden Regio berücksichtigt die 82 in der Hintermatt geplanten Pflegeplätze jedoch unverändert in der regionalen Bedarfsplanung (Bericht).
- Nach dem Entscheid an der «Gmeind» wird der Vorvertrag mit der Oase Holding verlängert und leicht angepasst. Zudem will die Gemeinde dafür sorgen, dass das Alterszentrum auf die Pflegeheimliste des Kantons kommt. Zudem muss der Gestaltungsplan noch etwas überarbeitet werden.
- In der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2016 lehnte die Bevölkerung den im Juni 2015 überwiesenen Antrag, den Vorvertrag mit der Oase Holding wieder aufzulösen, mit mit 225 Nein-Stimmen gegen 194 Ja-Stimmen ab (Bericht).
- Am 22./23. März 2016 erhalten alle Haushaltungen in Bergdietikon eine umfassende Informationsbroschüre des Runden Tisches Hintermatt zum überarbeiteten Richtprojekt. Ziel des Runden Tischs ist, entstandene Unsicherheiten zu klären, einen konstruktiven Dialog in Gang zu bringen und eine mehrheitsfähige Lösung zu ermöglichen. Am 12. April wurden die Ergebnisse der Bevölkerung vorgestellt.
- Nachdem ein erstes Projekt aus verschiedenen Gründen nicht weiter entwickelt werden konnte, entschied sich der Gemeinderat Ende 2015 zu einem Neustart für das geplante Alters- und Pflegezentrum Hintermatt. Er initiierte dazu einen Runden Tisch mit der IG für ein sinnvolles Seniorenzentrum, mit Ortsparteien, mit der Spitex Mutschellen und mit der Oase Holding als vorgesehene Investorin.
- Der Kanton Aargau hat eine eingereichte Aufsichtsanzeige gegen den Bergdietiker Gemeinderat abgelehnt.
- Das Projekt wurde am 2. Februar 2015 von der Rechtsabteilung des BVU gestoppt und wird nun von der Oase Holding AG überarbeitet.
- Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2014 einige Änderungen am Gestaltungsplan «Hintermatt» beschlossen.
- Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung lagen die Entwürfe vom 24. Februar bis 25. März 2014 gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich auf.
- Der Gemeinderat hat sich mit den Mitwirkungseingaben befasst, einen entsprechenden Mitwirkungsbericht ausgearbeitet und diesen am 27. Januar 2014 verabschiedet.
- Am 22. Oktober 2013 fand eine Informationsveranstaltung rund um das Seniorenzentrum Oase Bergdietikon statt: Vortrag Gestaltungsplan Hintermatt und Vortrag Edith Saner.
- In verschiedenen Sitzungen wurden diverse Anpassungen am Projekt vorgenommen.
- An der Gemeindeversammlung vom 26. November 2012 wurde der Landverkauf für den Bau eines Pflegezentrums mit Alterswohnungen bewilligt.
Gestaltungsplan
Den genehmigten Gestaltungsplan Alters- und Pflegeheim Hintermatt finden Sie hier.
Zeitungsberichte
- Bericht 24. April 2025, Gemeinderat erteilt Baubewilligung
- Bericht 27. Dezember 2023, Acht Einwendungen gegen Alterszentrum Hintermatt
- Bericht, 10. November 2023, So soll das Seniorenzentrum Hintermatt aussehen