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Baugesuche

Baugesuchspublikation Eichholzstrasse 2

(16.05.2024) Umnutzung zu Wohnen

Bauherrschaft
Solurana AG, Meilibachweg 3, 8810 Horgen

Bauobjekt
Umnutzung zu Wohnen

Parzelle-Nr.
1552

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
16. Mai bis 17. Juni 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 16. Mai 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Wiesentalstrasse 7b

(16.05.2024) Terrassenüberdachung

Bauherrschaft
Markus Habegger, Wiesentalstrasse 7b, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Terrassenüberdachung

Parzelle-Nr.
2595

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
16. Mai bis 17. Juni 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 16. Mai 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Hintermatt, Schönenbergstrasse (Änderungsgesuch)

(02.05.2024) Abbruch Spitzenhaus und Neubau Pflegezentrum mit Alterswohnungen, Bushaltestelle (Änderungsgesuch)

Bauherrschaft
O4 AG, Überlandstrasse 109, 8600 Dübendorf

Bauobjekt
Abbruch Spitzenhaus und Neubau Pflegezentrum mit Alterswohnungen, Bushaltestelle (Änderungsgesuch)

Parzelle-Nr.
362, 366, 541

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
2. Mai bis 4. Juni 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 2. Mai 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Holenstrasse, Industrie

(02.05.2024) Erstellung neuer Kanalisationsleitung ab ARA Rudolfstetten

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg, Friedlisbergstrasse 11, 8964 Rudolfstetten

Bauobjekt
Erstellung neuer Kanalisationsleitung ab ARA Rudolfstetten

Parzelle-Nr.
1359, 1396, 1397, 1372, 1380, 1562

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
2. Mai bis 4. Juni 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 2. Mai 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Schützenstrasse 4

(25.04.2024) Zusätzliche Wohneinheit (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Ehrat Immo AG, Moosmattstrasse 30, 8953 Dietikon

Bauobjekt
Zusätzliche Wohneinheit (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
533

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
25. April bis 27. Mai 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 25. April 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Langmatt

(25.04.2024) Ersatz Neubau Brücke

Bauherrschaft
Baudirektion Kt. Zürich, Tiefbauamt, Walchenplatz 2, 8090 Zürich

Bauobjekt
Ersatz Neubau Brücke

Parzelle-Nr.
1593

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
25. April bis 27. Mai 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 25. April 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Klosterstrasse 23

(28.03.2024) Neubau EFH mit Parkdeck

Bauherrschaft
Philippe Schelling, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon

Bauobjekt
Neubau EFH mit Parkdeck

Parzelle-Nr.
1768

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Tulpenweg 10

(28.03.2024) Sichtschutzwand (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Ludwig Zemp, Tulpenweg 10, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutzwand (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
2291

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Tulpenweg 6

(28.03.2024) Sichtschutzwand (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Hermann Deutsch, Tulpenweg 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutzwand (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
2289

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Schulweg 10

(28.03.2024) Terrassenüberdachung

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Terrassenüberdachung

Parzelle-Nr.
1551

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat

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