Baugesuche
Baugesuchspublikation Eichholzstrasse 2
Bauherrschaft
Solurana AG, Meilibachweg 3, 8810 Horgen
Bauobjekt
Umnutzung zu Wohnen
Parzelle-Nr.
1552
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
16. Mai bis 17. Juni 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 16. Mai 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Wiesentalstrasse 7b
Bauherrschaft
Markus Habegger, Wiesentalstrasse 7b, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Terrassenüberdachung
Parzelle-Nr.
2595
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
16. Mai bis 17. Juni 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 16. Mai 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Hintermatt, Schönenbergstrasse (Änderungsgesuch)
Bauherrschaft
O4 AG, Überlandstrasse 109, 8600 Dübendorf
Bauobjekt
Abbruch Spitzenhaus und Neubau Pflegezentrum mit Alterswohnungen, Bushaltestelle (Änderungsgesuch)
Parzelle-Nr.
362, 366, 541
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
2. Mai bis 4. Juni 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 2. Mai 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Holenstrasse, Industrie
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg, Friedlisbergstrasse 11, 8964 Rudolfstetten
Bauobjekt
Erstellung neuer Kanalisationsleitung ab ARA Rudolfstetten
Parzelle-Nr.
1359, 1396, 1397, 1372, 1380, 1562
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
2. Mai bis 4. Juni 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 2. Mai 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Schützenstrasse 4
Bauherrschaft
Ehrat Immo AG, Moosmattstrasse 30, 8953 Dietikon
Bauobjekt
Zusätzliche Wohneinheit (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
533
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
25. April bis 27. Mai 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 25. April 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Langmatt
Bauherrschaft
Baudirektion Kt. Zürich, Tiefbauamt, Walchenplatz 2, 8090 Zürich
Bauobjekt
Ersatz Neubau Brücke
Parzelle-Nr.
1593
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
25. April bis 27. Mai 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 25. April 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Klosterstrasse 23
Bauherrschaft
Philippe Schelling, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon
Bauobjekt
Neubau EFH mit Parkdeck
Parzelle-Nr.
1768
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Tulpenweg 10
Bauherrschaft
Ludwig Zemp, Tulpenweg 10, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutzwand (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
2291
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Tulpenweg 6
Bauherrschaft
Hermann Deutsch, Tulpenweg 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutzwand (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
2289
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Schulweg 10
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Terrassenüberdachung
Parzelle-Nr.
1551
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat