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Alters- und Pflegezentrum Hintermatt


Blick entlang der . Rechts das Gebäude des Pflegezentrums, weiter hinten die Häuser mit den Alterswohnungen.

Ziel

Ermöglichen von Altersmietwohnungen und Pflegeplätzen im Gebiet Hintermatt (mit Vorrang für Seniorinnen und Senioren aus Bergdietikon)

Federführung

Aktueller Stand

  • Februar 2022: Die Beschwerdeführenden ziehen das Urteil ans Bundesgericht weiter. Erfahrungsgemäss wird sich damit das Projekt um weitere Monate verzögern.
  • Dezember 2021: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau erachtet die Beschwerde als unbegründet und weist sie vollumfänglich ab.
  • Dezember 2020: Gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt wird Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eingereicht. Dadurch verzögert sich die Bearbeitung des Projekts weiter.
  • Oktober 2020: Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt weist die Beschwerden gegen den Gestaltungsplan Hintermatt erstinstanzlich ab. Die 30-tägige Frist zum Weiterzug des Urteils an das Verwaltungsgericht beginnt mit der Publikation im Amtsblatt am 6. November 2020 und läuft Anfang Dezember 2020 aus.
  • Januar 2020: Gegen den Beschluss über den Erlass des Gestaltungsplans Hintermatt wurden zwei Beschwerden beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, eingereicht.
  • Dezember 2019: Der Beschluss über den Erlass des Gestaltungsplans wird im amtlichen Publikationsorgan sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 12. Dezember 2019 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung des Entscheids über den Erlass des Gestaltungsplans beginnt eine 30-tägige Beschwerdefrist zu laufen.
  • Dezember 2019: Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind drei Einwendungen eingegangen, welche der Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 9. Dezember 2019 behandelt hat. Die Einwendungen wurden entsprechend begründet abgewiesen. Zeitgleich hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan genehmigt.
  • Juni/Juli 2019: Während 30 Tagen haben die Betroffenen mit einem schutzwürdigen eigenen Interesse die Möglichkeit, Einwendung gegen den Gestaltungsplan zu erheben. Die Auflagefrist dauert vom 11. Juni 2019 bis 10. Juli 2019. Die Dokumente zum Gestaltungsplan finden Sie unten an dieser Seite in der grünen Box.
  • März/April 2019: Vom 18. März bis zum 16. April 2019 lud der Gemeinderat zur Mitwirkung am überarbeiteten Gestaltungsplan Hintermatt ein. Parallel dazu reichte ihn der Gemeinderat beim Kanton Aargau zur Vorprüfung ein (Bericht). Die durch den Gemeinderat aufgenommenen Begehren fanden Einfluss in die überarbeiteten Planungsgrundlagen.
  • 2018: Der Gemeinderat redimensioniert zusammen mit der Oase Holding AG das Projekt auf die lokalen Bedürfnisse. Dabei legt er Wert darauf, möglichst viele Punkte aufzunehmen, welche die Bevölkerung in der Mitwirkung 2014 und auch in den Diskussionen rund um die Gemeindeversammlung 2016 eingebracht hatte.

Projektgeschichte seit 2012

Dokumente zum Gestaltungsplan

Folgende Beilagen zum Gestaltungsplan können Sie herunterladen oder auf der Gemeindekanzlei zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen:
  • Situationsplan
  • Sondernutzungsvorschriften
  • Planungsbericht
  • Mitwirkungsbericht
  • abschliessender Vorprüfungsbericht
  • Richtprojekt: Planblätter
  • Vergleich Richtprojekt 2013–2018 und 2016–2018
  • Freiraumkonzept
  • Situationsanalyse OE-Zonen
  • Verkehrsgutachten
  • Betriebskonzept
  • Kurzanalyse Bedarf Langzeitpflegeplätze
  • Leistungsvereinbarung
  • fachliche Stellungnahme

Dokumente zum Gestaltungsplan (ZIP, 62 MB)
(Die Datei enthält einen Ordner mit PDF-Dateien.)
 
 
 

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