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Amtliche Publikationen
Wahlprotokolle online
Die detaillierten Unterlagen zu den Wahlen des Grossen Rats und des Regierungsrats für die Amtsperiode 2025–2028 finden Sie im Bereich Politik auf der Seite Abstimmungen.
Baugesuchspublikation Im Schlittental 3
Bauherrschaft
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Bauobjekt
Nachträglicher Korrekturfaktor bestehender Mobilfunkanlage
Parzelle-Nr.
888
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
17. Oktober bis 19. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 17. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Herrenberg
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Sauberwasserleitung
Parzelle-Nr.
1303, 461
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
17. Oktober bis 19. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 17. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 14
Bauherrschaft
Stephan Bühler, Kindhauserstrasse 14, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Erneuerung und Ergänzung Sichtschutz
Parzelle-Nr.
1816
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Baltenschwilerstrasse 47
Bauherrschaft
Anton und Jolanda Rüegg, Baltenschwilerstrasse 47, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Anbau Sitzplatzüberdachung
Parzelle-Nr.
997
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Ahornstrasse 30
Bauherrschaft
Florian und Simon Steiner, Ahornstrasse 30, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Parkplatz und Sichtschutzwand
Parzelle-Nr.
2387
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Schützenstrasse 1
Bauherrschaft
Urs Vogel, Schützenstrasse 1, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Lukarne und Balkon
Parzelle-Nr.
2367
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
26. September bis 28. Oktober 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 26. September 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Unterer Schönenberg 84
Bauherrschaft
Marcel und Stefania Bögli, Unterer Schönenberg 84, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Umbau Wohnhaus
Parzelle-Nr.
502 (2979 neu)
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
19. September bis 21. Oktober 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 19. September 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Holenstrasse 29.2
Bauherrschaft
Ursula Eichenberger Walder, Holenstrasse 29, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Umbau und Anschluss Atelierhaus
Parzelle-Nr.
1498
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
19. September bis 21. Oktober 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 19. September 2024, Gemeinderat
Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Zückmann, Reiner Volker, geb. 1965, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Schürmattstrasse 19
- Nordt, Vivien, geb. 1965, weiblich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Schürmattstrasse 19
- Kult, Joachim Wenzel, geb. 1965, männlich Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Baltenschwilerstrasse 9
Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Baugesuchspublikation Säntisstrasse 16b
Bauherrschaft
Claudio und Aline Giovanoli, Säntisstrasse 16b, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Fassaden PV-Anlage
Parzelle-Nr.
2551
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
5. September bis 7. Oktober 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 5. September 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Baltenschwilerstrasse 18a/b
Bauherrschaft
EBKE GmbH, Kleinaui 3, 8856 Tuggen
Bauobjekt
Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Doppelfamilienhaus und Tiefgarage
Parzelle-Nr.
1672
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
5. September bis 7. Oktober 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 5. September 2024, Gemeinderat