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Amtliche Publikationen
Erschliessungsplan Spirmattstrasse
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird das Mitwirkungsverfahren sowie die Öffentliche Auflage gemäss § 24 BauG über den Erschliessungsplan durchgeführt. Der Entwurf sowie die Erläuterungen liegen in der Zeit vom 27. Januar 2023 bis 27. Februar 2023 auf der Gemeindeverwaltung Bergdietikon auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Mitwirkungsverfahren
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, , 8962 Bergdietikon, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).Öffentliche Auflage
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.Gemeinderat Bergdietikon
Baugesuchspublikation Bergstrasse 1
Bauherrschaft
dw design & concept AG, Hofstrasse 106, 8620 Wetzikon ZH
Bauobjekt
Strassenreklame
Parzelle-Nr.
1718
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
12. Januar bis 13. Februar 2023
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 9. Januar 2023, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Weihermattstrasse 3
Bauherrschaft
Ralph Hoffmann, Weihermattstrasse 3, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Ersatz bestehender Wintergarten
Parzelle-Nr.
2366
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
5. Januar bis 6. Februar 2023
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 3. Januar 2023, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Gyrhaldenstrasse 24
Bauherrschaft
Jean-Claude und Manuela Rebetez, Gyrhaldenstrasse 22, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Gartenneugestaltung
Parzelle-Nr.
1765
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
5. Januar bis 6. Februar 2023
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 3. Januar 2023, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Weihermattstrasse 12
Bauherrschaft
Marcel Monbaron, Weihermattstrasse 12, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Zusätzliche Wohneinheit und Terrassentür (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
2130
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
5. Januar bis 6. Februar 2023
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 3. Januar 2023, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Weihermattstrasse 14
Bauherrschaft
Isler Liegenschaften AG, Weihermattstrasse 16, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Abbruch und Neubau EFH mit Einliegerwohnung
Parzelle-Nr.
2129
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
5. Januar bis 6. Februar 2023
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 3. Januar 2023, Gemeinderat
Grabfeldräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist nach Art. 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Bergdietikon von 25 Jahren abgelaufen ist, werden folgende Gräber im April 2023 geräumt:
- Urnenbestattungsgräber Nr. 13–20 (Beisetzungsjahre 04.1997 bis 10.1997)
- Kindergräber Nr. 3 und 4 (Beisetzungsjahre 1994 und 1996)
Auf eine Frühjahrsanpflanzung sollte aus diesem Grund verzichtet werden. Den Angehörigen der Verstorbenen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Gräber bis 10. April 2023 zu räumen und die Grabsteine, Pflanzen usw. abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Bergdietikon über die noch verbliebenden Grabsteine und Bepflanzungen – ohne jeglichen Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen – verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Aufnahmepflicht Asyl- und Schutzsuchende
Der Kanton Aargau hat die Gemeinde Bergdietikon aufgefordert, mehr Unterkunftskapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen. Die Gemeinde Bergdietikon kommt dieser Pflicht nach und hat das Pfarrhaus der Ref. Kirche angemietet. Die Abteilung öffentliche Liegenschaften unter der Leitung von Christoph Kuhn hilft aktuell, die Wohnung einzurichten, so dass sie im Verlauf vom Januar/Februar bezugsbereit wird. Der Gemeinderat dankt Christoph Kuhn und seinem Team herzlich für das Engagement.
Damit die Aufnahmepflicht erfüllt werden kann, wird der Gemeinderat noch weitere Wohnungen mieten. Haben Sie noch intakte Möbel, die Sie gratis oder günstig abgeben möchten? Gerne können Sie sich bei Christoph Kuhn, Leiter öffentliche Liegenschaften, unter 079 214 66 96 oder per Mail melden.
Da noch mehr Flüchtlinge erwartet werden oder die Mietverträge teils befristet sind, ist der Gemeinderat weiterhin auf der Suche nach geeignetem Wohnraum. Die Gemeinde ist daher auch auf die Hilfe von Privaten angewiesen. Haben Sie Kenntnis über leere Studios, Einliegerwohnungen, die flüchtenden Personen zur Verfügung gestellt oder durch die Gemeinde angemietet werden können? Dann melden Sie sich bitte bei Gemeindeschreiberin Jenny Jaun unter 044 746 31 50 oder per Mail an . Für Ihre Solidarität und Hilfe danken wir herzlich.
Gemeinderat Bergdietikon
GV-Beschlüsse rechtskräftig
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 28. Dezember 2022 sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2022 in Rechtskraft erwachsen.
Gemeinderat Bergdietikon
GV-Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2022 wie folgt veröffentlicht:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2022; Genehmigt
2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Hegener, Daniel Grischa; Genehmigt
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Jablonowski, Michael sowie Jablonowski, Paul, Jablonowski, Lukas und Jablonowski, Felix; Genehmigt
4. Kreditabrechnung über den Ersatz der Trinkwasserleitung, der Sanierung der Abwasserleitung sowie der Sanierung des Deckbelages Industriestrasse; Abschnitt Raiweg – Baltenschwilerstrasse; Genehmigt
5. Kreditabrechnung über den Ersatz der Trinkwasserleitung, der Sanierung der Abwasserleitung sowie der Sanierung des Deckbelages Egelseestrasse; Genehmigt
6. Kreditabrechnung über den Neubau der Turnhalle
a) Projektierungskredit; Genehmigt
b) Verpflichtungskredit; Genehmigt
7. Verpflichtungskredit über die Sanierung des Deckbelages, den Ersatz der Trinkwasserleitung sowie die Sanierung der Abwasserleitung der Steinackerstrasse
a. Kreditbegehren für die Belagssanierung Steinackerstrasse in der Gesamthöhe von CHF 364’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
b. Dem Kreditbegehren für den Ersatz der Trinkwasserleitung Steinackerstrasse in der Gesamthöhe von CHF 205’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
c. Dem Kreditbegehren für die Sanierung der Abwasserleitung Steinackerstrasse in der Gesamthöhe von CHF 31’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
8. Verpflichtungskredit über die Sanierung des Deckbelages, den Ersatz der Trinkwasserleitung sowie die Sanierung der Abwasserleitung der Industriestrasse (Abschnitt Wiesentalstrasse – K127 Bernstrasse)
a. Kreditbegehren für die Belagssanierung Industriestrasse in der Gesamthöhe von CHF 1’460’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
b. Dem Kreditbegehren für den Ersatz der Trinkwasserleitung Industriestrasse in der Gesamthöhe von CHF 65’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
c. Dem Kreditbegehren für die Sanierung der Abwasserleitung Industriestrasse in der Gesamthöhe von CHF 85’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
9. Verpflichtungskredit Sanierung Erdbestattungsgräber und Erweiterung Friedhof gemäss den Etappen 1 und 2 des Masterplans über CHF 800’000; Genehmigt
10. Regionalpolizei Wettingen-Limmattal, Gemeindevertrag; Genehmigt
11. Kinderbetreuungsreglement (Überführung aus Elternbeitragsreglement); Genehmigt
12. Budget 2022 mit einem unveränderten Steuerfuss von 84%; Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss der Ziffer 1 und den Ziffern 4 bis 12 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 28. Dezember 2022
Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter den Ziffern 2 und 3 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.
Gemeinderat Bergdietikon
Baugesuchspublikation Vorbühlstrasse 11/13
Bauherrschaft
Michael Stadler, Yongxin Luo, Vorbühlstrasse 11/13, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Garagenneubau
Parzelle-Nr.
2150, 2152
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
17. November bis 17. Dezember 2022
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 15. November 2022, Gemeinderat
Erschliessungsplan Spirmattstrasse
Im Rahmen der Grundeigentümergespräche (Direktbetroffene) hat sich gezeigt, dass von einzelnen Grundeigentümern eine alternative Strassenlinienführung gewünscht wird. Diese würde jedoch Landerwerb von zusätzlichen Grundstücken (oder zusätzlichen Landerwerb von mehreren Grundstücken, die vorher schon vom Landerwerb betroffen waren) beanspruchen und hätte nicht nur einen Einfluss auf den Erschliessungsplan, sondern auch auf das Bauprojekt und die Baukosten. Damit den betroffenen Grundeigentümern genügend Zeit bleibt, über den Vorschlag einer alternativen Strassenlinienführung zu diskutieren, erfolgt die Publikation nicht wie im Newsletter vom 17. November 2022 angekündigt.
Weiteres Vorgehen
Die Gemeinde Bergdietikon wird anfangs 2023 über den weiteren Ablauf des Erschliessungsplanverfahrens und entsprechende öffentlichen Auflage und Mitwirkung informieren.Der grundsätzlich gestaffelte und stufengerechte Projektablauf bleibt unverändert. Das Erschliessungsplanverfahren, das Baubewilligungsverfahren für den Strassenausbau inkl. Werkleitungen, das Beitragsplanverfahren sowie die Bewilligung des Baukredits, erfolgen in jeweils eigenen Verfahren.
Gemeinderat Bergdietikon