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Amtliche Publikationen

Eine Liste der aktuellen Baugesuche finden Sie unter www.bergdietikon.ch/baugesuche zusammengefasst.


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Baugesuchspublikation Zelgstrasse 12

(03.07.2025) EFH mit Doppelgarage (Projektänderung)

Bauherrschaft
Eva Bühler und Michael Dubach, Dorfstrasse 15, 8967 Widen

Bauobjekt
EFH mit Doppelgarage (Projektänderung)

Parzelle-Nr.
2647

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
3. Juli bis 4. August 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 3. Juli 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Schönenbergstrasse

(03.07.2025) Weiher

Bauherrschaft
Naturschutzgruppe Bergdietikon, Schlittentalstrasse 4, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Weiher

Parzelle-Nr.
1705

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
3. Juli bis 4. August 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 3. Juli 2025, Gemeinderat

Beschlüsse Sommergemeindeversammlung

(26.06.2025) Alle Anträge der Einwohnergemeindeversammlung wurden genehmigt.

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 wie folgt veröffentlicht:

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024; Genehmigt
2. Rechenschaftsbericht 2024; Genehmigt
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Reiner Volker Zückmann; Genehmigt
4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Vivien Nordt; Genehmigt
5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Joachim Wenzel Kult; Genehmigt
6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Daniela Bukatz; Genehmigt
7. Neue Leistungsvereinbarung mit Spitex-Verein Region Aargau Ost ab 1. Januar 2026; Genehmigt
8. Kreditabrechnungen Steinackerstrasse (Strasse/Wasser/Abwasser); Genehmigt
9. Kreditabrechnungen Klosterstrasse (Strasse/Wasser/Abwasser); Genehmigt
10. Jahresrechnung 2024; Genehmigt

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, ausgenommen der Ziffern 3 bis 6, unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung in der Limmattaler Zeitung am Donnerstag, 3. Juli 2025 von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025

Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter den Ziffern 3 und 6 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.

Gemeinderat Bergdietikon

Baugesuchspublikation Vorbühlstrasse 11/13

(19.06.2025) Garagenneubau (Projektänderung)

Bauherrschaft
Michael Stadler, Vorbühlstrasse 11, 8962 Bergdietikon und, Yongxin Luo, Vorbühlstrasse 13, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Garagenneubau (Projektänderung)

Parzelle-Nr.
2152 und 2150

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
19. Juni bis 21. Juli 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 19. Juni 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Baltenschwilerstr. 18a/b

(19.06.2025) Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Doppelfamilienhaus und Tiefgarage (Projektänderung)

Bauherrschaft
EBKE GmbH, Kleinaui 3, 8856 Tuggen

Bauobjekt
Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Doppelfamilienhaus und Tiefgarage (Projektänderung)

Parzelle-Nr.
1672

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
19. Juni bis 21. Juli 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 19. Juni 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Rai- / Steinackerstrasse

(12.06.2025) Sanierung Raistrasse

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sanierung Raistrasse

Parzelle-Nr.
1017

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
12. Juni bis 14. Juli 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 12. Juni 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Egelseestrasse 24.2

(12.06.2025) Umbau Pferdestall

Bauherrschaft
Reto und Barbara Vogel, Schönenbergstrasse 2, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Umbau Pferdestall

Parzelle-Nr.
1611

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
12. Juni bis 17. Juli 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 12. Juni 2025, Gemeinderat

Einbürgerungsgesuche

(12.06.2025) Ordentliche Einbürgerungen

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Valgaerts, Levi Jos Andre, geb. 1979, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Alte Kindhauserstrasse 3
  • Bogojeska, Jasmina, geb. 1981, weiblich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Alte Kindhauserstrasse 3
  • Valgaerts, Aurelian Noah Jos, geb. 2018, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Alte Kindhauserstrasse 3

Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat Bergdietikon

Gemeindeversammlung

(10.06.2025) Das Aktenmaterial zur GV vom 26. Juni ist online.

Ab sofort liegt das Aktenmaterial zur Gemeindeversammlung vom 26. Juni zum Herunterladen bereit.

Für Fragen zur neuen Leistungsvereinbarung mit dem Spitex-Verein Region Aargau Ost (Traktandum 7) steht Ihnen Ressortchef Paul Monn am Montag, 16. Juni 2025 von 14.00 bis 17.30 Uhr für Fragen im Gemeindehaus zur Verfügung. Auch individuelle Termine sind möglich. Bitte melden Sie sich zwecks Terminkoordination bei der Gemeindekanzlei.

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029

(05.06.2025) Start Anmeldeverfahren für Wahlgang am 28. September 2025

Gestützt auf § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird folgende Wahlanordnung veröffentlicht:

Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahl folgender Gemeindebehörden/Kommissionen statt:

Wahl Gemeindeammann
Wahl Vizeammann
3 Mitglieder der Finanzkommission
3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
3 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei Bergdietikon bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, somit bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Für die Wahl als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur angemeldet werden, wer als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist.

Baugesuchspublikation Industriestrasse 42

(22.05.2025) Umnutzung Lagerhalle (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Thors MC Swiss, Bernstrasse 31, 8952 Schlieren

Bauobjekt
Umnutzung Lagerhalle (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
1790

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
22. Mai bis 23. Juni 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 22. Mai 2025, Gemeinderat

Gesamterneuerungswahlen 2026/2029

(18.05.2025) Amtliche Publikation

Ergebnis der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates (5 Mitglieder) für die Amtsperiode 2026/2029;
1. Wahlgang vom 18. Mai 2025

Anzahl Stimmberechtigte 1‘883
Stimmbeteiligung 31 %

Gemeinderat (5 Sitze)
Absolutes Mehr: 246

Gewählt sind:
  • Dörig, Ralf, 1967, FDP (bisher) mit 487 Stimmen
  • Emch, Urs, 1960, SVP (bisher) mit 468 Stimmen
  • Monn, Paul, 1972, unabhängig (bisher) mit 488 Stimmen
  • Okle, Françoise, 1969, FDP (bisher) mit 475 Stimmen
  • Giovanoli, Claudio, 1980, FDP (bisher) mit 474 Stimmen

Stimmen haben weiter erhalten:
- Vereinzelte 62 Stimmen

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro Bergdietikon

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