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Baugesuche

Baugesuchspublikation Schützenstrasse 4

(25.04.2024) Zusätzliche Wohneinheit (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Ehrat Immo AG, Moosmattstrasse 30, 8953 Dietikon

Bauobjekt
Zusätzliche Wohneinheit (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
533

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
25. April bis 27. Mai 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 25. April 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Langmatt

(25.04.2024) Ersatz Neubau Brücke

Bauherrschaft
Baudirektion Kt. Zürich, Tiefbauamt, Walchenplatz 2, 8090 Zürich

Bauobjekt
Ersatz Neubau Brücke

Parzelle-Nr.
1593

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
25. April bis 27. Mai 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 25. April 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Klosterstrasse 23

(28.03.2024) Neubau EFH mit Parkdeck

Bauherrschaft
Philippe Schelling, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon

Bauobjekt
Neubau EFH mit Parkdeck

Parzelle-Nr.
1768

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Tulpenweg 10

(28.03.2024) Sichtschutzwand (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Ludwig Zemp, Tulpenweg 10, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutzwand (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
2291

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Tulpenweg 6

(28.03.2024) Sichtschutzwand (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Hermann Deutsch, Tulpenweg 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutzwand (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
2289

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Schulweg 10

(28.03.2024) Terrassenüberdachung

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Terrassenüberdachung

Parzelle-Nr.
1551

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Föhretstrasse 6

(15.02.2024) Stützmauer

Bauherrschaft
Flavio Matasci, Föhretstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Stützmauer

Parzelle-Nr.
2447

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
15. Februar bis 18. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 15. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Neumattweg 6a/b

(01.02.2024) Neubau Zweifamilienhaus

Bauherrschaft
Tomislav und Gabrijela Aracic, Pünt 4, 8185 Winkel

Bauobjekt
Neubau Zweifamilienhaus

Parzelle-Nr.
1860

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 12

(01.02.2024) Wärmepumpe

Bauherrschaft
Franziska + Petra Drossaart, Patrik Van Dusseldorp, Sonneggstr. 12, Schönenbergstr. 13, Bergstr. 35a, 8953 Dietikon und 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Wärmepumpe

Parzelle-Nr.
1944

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 36g

(01.02.2024) Sichtschutz und überdeckter Sitzplatz

Bauherrschaft
Patrick und Linda Bögli, Kindhauserstrasse 36g, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz und überdeckter Sitzplatz

Parzelle-Nr.
2650

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

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Weitere Infos

Bekanntmachungen

Öffnungszeiten am 1. Mai
Am Tag der Arbeit bleibt die Verwaltung geschlossen. Am Donnerstag, 2. Mai sind wir gerne wieder für Sie da. > mehr...

Wasserverbrauch 2023
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 211'392 Kubikmeter Wasser bezogen > mehr...

Reinigungskraft im Stundenlohn gesucht
Mithilfe bei der Grundreinigung der Schulliegenschaften in den Schulferien > mehr...

Vandalenakte in Unterführung
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Hinweise zur Täterschaft. Belohnung ausgesetzt! > mehr...

Tag der Nachbarschaft
Feiern Sie am 31. Mai 2024 den "Tag der Nachbarschaft". > mehr...

Hundekontrolle 2024/2025
Anfang Mai 2024 wird die Hundetaxe fällig. > mehr...

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Noch bis Mittwoch, 22. Mai 2024
MeditationVolkshochschule

Noch bis Donnerstag, 27. Juni 2024
ZumbaVolkshochschule

Heute, 27. April 2024
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