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Baugesuche

Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 9

(07.03.2024) Sichtschutz (bereits ausgeführt)

Bauherrschaft
Roger Gisler, Kindhauserstrasse 9, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz (bereits ausgeführt)

Parzelle-Nr.
1906

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
7. März bis 8. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 7. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Föhretstrasse 6

(15.02.2024) Stützmauer

Bauherrschaft
Flavio Matasci, Föhretstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Stützmauer

Parzelle-Nr.
2447

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
15. Februar bis 18. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 15. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Neumattweg 6a/b

(01.02.2024) Neubau Zweifamilienhaus

Bauherrschaft
Tomislav und Gabrijela Aracic, Pünt 4, 8185 Winkel

Bauobjekt
Neubau Zweifamilienhaus

Parzelle-Nr.
1860

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 12

(01.02.2024) Wärmepumpe

Bauherrschaft
Franziska + Petra Drossaart, Patrik Van Dusseldorp, Sonneggstr. 12, Schönenbergstr. 13, Bergstr. 35a, 8953 Dietikon und 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Wärmepumpe

Parzelle-Nr.
1944

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 36g

(01.02.2024) Sichtschutz und überdeckter Sitzplatz

Bauherrschaft
Patrick und Linda Bögli, Kindhauserstrasse 36g, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz und überdeckter Sitzplatz

Parzelle-Nr.
2650

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Mittlerer Schönenberg

(11.01.2024) Gartengestaltung (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Vinzenz Müller, Mittlerer Schönenberg 82, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Gartengestaltung (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
400

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
11. Januar bis 12. Februar 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 11. Januar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Alte Kindhauserstrasse 3

(11.01.2024) Dachsanierung

Bauherrschaft
Jasmina Bogojeska, Alte Kindhauserstrasse 3, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Dachsanierung

Parzelle-Nr.
1618

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
11. Januar bis 12. Februar 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 11. Januar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Eichholzstrasse 10

(04.01.2024) Wärmepumpe

Bauherrschaft
René Bleuer, Eichholzstrasse 10, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Wärmepumpe

Parzelle-Nr.
2493

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
4. Januar bis 5. Februar 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 4. Januar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Tulpenweg 1

(04.01.2024) Dachsanierung und Dachfenster

Bauherrschaft
Daniel Hegener und Wiriya Sirivuttikarn, Tulpenweg 1, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Dachsanierung und Dachfenster

Parzelle-Nr.
2280

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
4. Januar bis 5. Februar 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 4. Januar 2024, Gemeinderat

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