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vorheriger Bericht zurück zur Liste nächster Bericht1. November 2017

Alterszentrum wird ein Fall für das Bundesgericht
Das Projekt Hintermatt ist wieder blockiert, weil ein Gegner den Streit um eine Gemeindeversammlung an die nächste Instanz weiterzieht. Experten erwarten eine Verzögerung von mehreren Monaten.
Das Projekt Hintermatt kommt nicht vom Fleck. Mittlerweile kann man sich sogar gut vorstellen, dass die heutigen Akteure dann bereits im richtigen Alter sind, um gleich selber einzuziehen, sollte das Alterszentrum im Bergdietiker Weiler Kindhausen dereinst doch noch gebaut werden. Doch vorerst liegt das Projekt einmal mehr auf Eis. Der Grund: Einer der vehementesten Kritiker des Projekts hat einen Streitfall rund um die Hintermatt ans Bundesgericht weitergezogen.
Er sei sich bewusst, dass ihn dieser Schritt eine ganze Stange Geld kosten werde, sagt der Mann, der nicht namentlich genannt werden will, auf Anfrage: «Aber das ist es mir wert.» Jetzt, wo er bereits so viel Zeit und Energie investiert habe, um sich gegen das Alterszentrum zu wehren, sei er auch bereit, einen «grösseren finanziellen Einsatz» zu leisten, sagt er.
Seine Chancen, dass das oberste Schweizer Gericht in seinem Sinne urteilen werde, beziffert er auf «vielleicht 30 Prozent». Doch habe er die Hoffnung nicht aufgegeben, dass die Richter in Lausanne erkennen könnten, dass im entsprechenden Fall «vieles unsauber abgelaufen» sei, sagt er.
Es geht um weit mehr
Konkret geht es um die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2016. Damals entschieden sich die Stimmberechtigten dafür, den Entscheid, einer Investorin Land für den Bau des Alterszentrums zu verkaufen, nicht rückgängig zu machen. Nach der Versammlung kam es zur Beschwerde: Ein Bergdietiker verlangte, der Entscheid der «Gmeind» sei aufzuheben. Als Grund dafür gab er eine ganze Liste von Kritikpunkten an, die von einer unvollständigen Aktenauflage über eine irreführende Abstimmungsbroschüre bis zur missachteten Ausstandspflicht reichte. Der Kanton Aargau als erste Instanz wies die Beschwerde jedoch vollumfänglich ab. Auf diverse Punkte trat er gar nicht ein, in allen anderen entschied er zugunsten des Gemeinderats.Der Projektgegner liess sich davon nicht beirren und zog den Fall ans Verwaltungsgericht weiter. Doch auch dieses liess ihn im September dieses Jahres abblitzen. Es gab der Vorinstanz in praktisch allen Punkten recht. Einzig in der Frage der Ausstandspflicht hielt das Gericht fest, dass es durchaus Personen gegeben habe, die vor der Abstimmung hätten vor die Tür geschickt werden müssen. Dieser Verfahrensfehler führe aber nur zur Aufhebung der Abstimmung, «wenn der Mangel erheblich ist und das Ergebnis beeinflusst haben könnte», was hier nicht der Fall sei, so das Verwaltungsgericht.
Der Beschwerdeführer wertet dies als «Teilerfolg», der ihn auch motiviere, den Fall weiterzuziehen: «Denn es lief offensichtlich längst nicht alles richtig ab, so wie es der Gemeinderat behauptet.» Es ärgere ihn, dass der Gemeinderat nicht die Grösse habe, zuzugeben, dass er Fehler gemacht habe.
Der Projektgegner stellt aber auch klar, dass es ihm um weit mehr als die Anerkennung seiner Beschwerde geht. Er habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass er das Projekt noch stoppen könne: «Es braucht kein so grosses Alterszentrum.» Glücklicherweise sei die Zeit auf seiner Seite, sagt er: Je länger das Projekt nicht realisiert werden könne, desto grösser sei die Möglichkeit, dass allgemein anerkannt werde, dass kein Bedarf dafür da sei.
«Nun heisst es wieder warten»
Ganz anders sieht dies der Gemeinderat. Man sei bereits in den Startlöchern für die nächsten Schritte gewesen, sagt Urs Emch: «Nun heisst es wieder warten.» Ganz unerwartet komme das nicht: «Wir sind mittlerweile auf alles gefasst.» Trotzdem sei es schade, denn der Gestaltungsplan sei nun vom Kanton vorgeprüft worden und man wäre bereit für das Mitwirkungsverfahren mit der Bevölkerung, so Emch. Nun werde einmal mehr alles auf unbestimmte Zeit verzögert: Gemäss der Einschätzung von Experten werde es nur schon einige Monate dauern, falls das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintrete, ansonsten noch länger.Limmattaler Zeitung vom 1. November 2017 (Bettina Hamilton-Irvine, Bild zVg)