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4. Mai 2018

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Bundesgericht gibt grünes Licht fürs Alterszentrum

Nach dem Urteil des Bundesgerichts kann die Planung des Alterszentrums Hintermatt fortschreiten. Läuft alles wie am Schnürchen, fahren an der Schönenbergstrasse im 2021 die Bagger auf.

«Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen», steht im 13-seitigen Bundesgerichtsurteil zum Streit um das Alterszentrum Hintermatt. Dieses soll im Bergdietiker Ortsteil Kindhausen entstehen. Schon zweimal hatten die Stimmbürger Ja gesagt dazu. Doch wegen der Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2016 war das Projekt nunmehr zwei Jahre lang blockiert.

Der Gemeinderat zeigt sich mit dem rechtskräftigen Urteil aus Lausanne zufrieden. Wie schon mit dem erstinstanzlichen Entscheid des Aargauer Innendepartements und dem zweitinstanzlichen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts. «Einmal mehr wird bestätigt, dass keine Fehler passiert sind», sagt der Bergdietiker Gemeindeammann Ralf Dörig (FDP).

Die Kosten: 20’000 Franken

Da Gemeinden keinen Anspruch auf Parteienentschädigung haben, bleibt die Gemeinde Bergdietikon nun auf ihren Anwaltskosten sitzen. Insgesamt belaufen sich diese für das ganze Verfahren über den ganzen Instanzenweg auf rund 20’000 Franken. Hinzu kommt nicht bezifferbarer Arbeitsaufwand, der zum Beispiel innerhalb der Gemeindeverwaltung entstanden war. Der Beschwerdeführer hingegen erhält vom Bundesgericht eine Rechnung über 1000 Franken, um die Kosten des Bundesgerichts zu decken.

In der Sache war für das Bundesgericht klar: Der Beschwerdeführer hätte die Mängel, die er in der Einladungsbroschüre zur Gemeindeversammlung und an der Versammlungsführung durch den Gemeinderat festgestellt haben wollte, noch vor der Abstimmung rügen müssen. Indem er dies unterliess, verstiess er sinngemäss gegen Artikel 5 der Bundesverfassung, in dem das Prinzip von Treu und Glauben festgeschrieben wird. Diesem sind nicht nur Amtsträger, sondern auch Stimmbürger verpflichtet. Sowieso stellte das Bundesgericht mit seinem Urteil vom 19. April keine Mängel fest. Der Beschwerdeführer vermöge auch keine konkreten Anhaltspunkte für solche Mängel vorzubringen, hält das Bundesgericht weiter fest. Mit seinem Urteil ist der von der Gemeindeversammlung am 26. November 2012 beschlossene Landverkauf der Hintermatt an die Oase Holding AG – die das Alterszentrum bauen und betreiben wird – für rund 4,39 Millionen Franken endgültig unter Dach und Fach.

Gute Nachrichten für die Gegner

Da das Rechtsverfahren nun abgeschlossen ist, ist der Gemeinderat auch wieder in der Lage, über das Alterszentrumprojekt zu reden. Zu sagen gibt es einiges, ist doch das eigentliche Projekt nun schon sechs Jahre alt. «Wir haben uns entschieden, dass wir ein lokales und nicht ein regionales Alterszentrum wollen», sagt Gemeindeammann Dörig. Der Entschluss nach Absprache mit dem Kanton, der Regionalplanungsgruppe Baden Regio und der Oase Holding AG bedeutet, dass weniger Pflegeplätze angeboten werden sollen als die ursprünglich geplanten 92, die bereits einmal auf 82 reduziert wurden. Jetzt sollen es noch 45 sein. Da Bergdietikon heute 25 bis 35 Einwohner wegen fehlender Plätze im Dorf fremdplatziert hat und Prognosen von einem Bedarf von 55 Plätzen bis ins Jahr 2035 ausgehen, bewegt sich das neue Projekt also genau im Rahmen der Bedürfnisse oder sogar eher an der unteren Grenze. Was aber kein Problem sein sollte, da der Bezirk Baden über überdurchschnittlich viele Pflegeplätze verfügt. Ein Vorteil der Redimensionierung ist zudem, dass niemand mehr einen Sozialkosten-Import ins Dorf befürchten muss.

«Wir werden so schnell wie möglich neue Visualisierungen zeigen», verspricht Dörig. Im Herbst soll der Kanton die Vorprüfung des Richtprojekts starten, das nun überarbeitet wird. Danach wird die Öffentlichkeit mit einem Info-Anlass über das überarbeitete Projekt informiert, ehe das Mitwirkungsverfahren startet, bei dem das Volk seine Meinung zum Projekt abgeben kann. Danach entscheidet der Gemeinderat, welche Anliegen er allenfalls ins Projekt einfliessen lässt. Dies zeigt er dann im Mitwirkungsbericht, der etwa im Sommer 2019 aufliegen soll.

Weitere Beschwerdemöglichkeit

Danach setzt der Gemeinderat den Gestaltungsplan fest, ehe der Kanton diesen genehmigen kann. Im besten Fall geschieht dies im Frühling 2020. Baustart wäre dann 2021.

«Dieser Zeitplan ist aber sehr sportlich. Er stimmt nur, wenn alles wie am Schnürchen läuft», sagt der Bergdietiker Vizeammann Urs Emch (SVP). Denn es gibt einen Haken: Gegen den Gemeinderatsbeschluss zum Gestaltungsplan lässt sich Beschwerde einreichen. Ob das der Fall sein wird oder ob die Gegner dank der Redimensionierung auch zufrieden sind, wird die Zeit weisen. «Für den Moment stehen aber endlich wieder einmal alle Ampeln auf Grün», hält Dörig fest. Wenn Gemeinderatsmitglieder ältere Einwohner zu runden Geburtstagen besuchen, würden sie oft gefragt, wann denn das Alterszentrum gebaut werde.

Limmattaler Zeitung vom 4. Mai 2018 (David Egger)

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