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15. März 2019
Steuer-Bezugsverfahren
Im Frühjahr erhalten die Steuerpflichtigen jeweils die provisorischen Rechnungen über die mutmasslich zu bezahlenden Steuern:- Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres; zahlbar in der Regel bis zum 31. Oktober (= allgemeiner Fälligkeitstermin),
- Direkte Bundessteuer für das vorangehende Jahr; zahlbar in der Regel bis zum 31. März.
Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebung (kantonales Steuergesetz sowie Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) unterscheiden sich der Vollzug und das Verfahren in wesentlichen Punkten.
Die Abteilung Finanzen der Wohnsitzgemeinde bezieht die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern, die Steuern auf Kapitalleistungen, Grundstück- und Liquidationsgewinnen sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, bezieht die direkte Bundessteuer (ordentliche Steuern, Steuern auf Kapitalleistungen und Liquidationsgewinnen).
Steuern rechtzeitig budgetieren
Es ist empfehlenswert, die Steuerzahlungen nach Erhalt der provisorischen Rechnungen im persönlichen Jahresbudget zu planen. Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten muss vor dem Fälligkeitstermin mit der zuständigen Bezugsstelle (Abteilung Finanzen der Gemeinde Bergdietikon für die Kantons- und Gemeindesteuern und an das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, für die direkte Bundessteuer) eine Lösung gefunden werden.Die Fachstelle für Budgetberatung und Schuldenfragen (Schuldenberatung Aargau-Solothurn) kann in schwierigen Situationen ebenfalls kontaktiert werden.