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7. November 2019
Grabfeldräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist nach Art. 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Bergdietikon von 25 Jahren abgelaufen ist, werden folgende Erdbestattungs- und Urnenreihengräber im März 2020 geräumt:- Erdbestattungsgräber alter Friedhofsteil (östlich, 5 Erdbestattungsgräber)
- Urnenbestattungsgräber alter Friedhofsteil (östlich, 5 Urnenbestattungsgräber]
Auf eine Frühjahrsanpflanzung sollte aus diesem Grund verzichtet werden. Den Angehörigen der Verstorbenen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Gräber bis zum29. Februar 2020 zu räumen und die Grabsteine, Pflanzen usw. abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Bergdietikon über die noch verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen – ohne jeglichen Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen – verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.
Gemeinderat Bergdietikon