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9. Dezember 2019
Prämienverbilligung 2020
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.Ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, geht aus den Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2020 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2017 relevant.
Das ganze Verfahren der Prämienverbilligung 2020 läuft online ab. Die SVA Aargau schickt möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Wenn Sie noch keinen Code erhalten haben, können Sie einen solchen direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Anmeldungen für die Krankenkassen-Prämienverbilligung 2020 müssen bis Ende Dezember 2019 eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.
Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich direkt an die SVA in Aarau, 062 836 82 97 oder .