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24. März 2020
Einreichungsfrist Steuererklärungen verlängert
Die Steuererklärung ist für unselbständig Erwerbende grundsätzlich bis am 31. März einzureichen.Der Kanton Aargau hat die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) aufgrund der aktuellen Lage vom 31. März 2020 auf den 30. Juni 2020 erstreckt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Kantonalen Steueramtes
Für Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.