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31. März 2020
Schliessung Schul-, Sport- und Freizeitanlagen
Seit dem 21. März 2020 gilt gestützt auf den am 20. März 2020 erlassenen Art. 7c der Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) vom 13. März 2020 ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, welches Ansammlungen über 5 Personen und ein Nichteinhalten des Mindestabstands von zwei Metern betrifft.Die Polizei hat in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen das Verbot festgestellt. Vor allem auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen wurden Personen angetroffen, welche sich entweder in Gruppen von mehr als 5 Personen oder unter Missachtung der sozialen Distanz sportlich betätigt haben.
Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben und gemäss den polizeilichen Feststellungen zur Nichteinhaltung des Verbots sind weitergehende Massnahmen zur Durchsetzung der Verordnung und der damit verbundenen Zielsetzungen erforderlich.
Aus diesem Grund hat der Kanton Aargau verfügt, dass sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau sind ab dem 30. März 2020 von 20:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens geschlossen werden. Widerhandlungen gegen die Anordnung werden mit Busse bestraft.